1. Urteil: Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge in der Ägäischen See – 3 Schleuser zu Haftstrafen verurteilt!

 

 

Potsdam  – Am 11. August 2017 wurden drei angeklagte Schleuser nach sechs Verhandlungstagen durch das Landgericht Traunstein zu Haftstrafen verurteilt.

Der hauptangeklagte Organisator von fünf Schlauchbootschleusungen von Izmir (Türkei) nach Lesbos (Griechenland), wobei eine mit dem Tod von 13 Migranten endete, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

Der mitangeklagte Bootsführer der Todesschleusung wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Beide Angeklagte hatten zwischenzeitlich in Deutschland Asyl beantragt.

Der dritte Angeklagte war für die Transaktion des von einer an der Todesschleusung teilnehmenden Familie entrichteten Schleuserlohnes von Deutschland nach Izmir verantwortlich und wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, welche auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Er war bereits seit 2014 in Deutschland als Asylbewerber aufhältig.

Die 15-monatigen Ermittlungen führten zum ersten Gerichtsverfahren in Deutschland wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge in der Ägäischen See. Die Ermittlungen wurden durch die beim Bundespolizeipräsidium eingerichtete Ermittlungskommission AEGEAN SEA unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I geführt.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, dazu: “Die Erkenntnisse aus den Ermittlungen zeigen deutlich, dass Schleusungskriminalität keinerlei Rücksicht auf Gesundheit und Leben der Geschleusten nimmt. Außerdem zeigen sie, dass es sich bei derartigen Schleusungen weder um ein beliebiges Kavaliersdelikt oder gar um “Fluchthilfe” handelt, sondern schlicht um menschenverachtende Kriminalität. Ich danke der Staatsanwaltschaft München I für die gute Zusammenarbeit sowie allen an den Ermittlungen beteiligten Angehörigen der Bundespolizei.”

Hintergrund: Anlass der Ermittlungen waren Erkenntnisse aus einem anderen Ermittlungsverfahren, wonach ein mit Migranten besetztes Schlauchboot am 20.09.2015 bei der nächtlichen Überfahrt zur Insel Lesbos mit dem Frachtschiff “SULTAN ATASOY” im Ägäischen Meer kollidierte und mehrere Personen verstarben. Durch die griechische und türkische Küstenwache konnten lediglich 20 Personen gerettet werden. 13 Bootsinsassen überlebten das Unglück nicht, weitere 13 Personen gelten bis heute als vermisst.

Für die Schleusungen zahlten die Migranten einen Schleuserlohn in Höhe von 500 bis 1.200 US-Dollar pro Person. Die vorwiegend aus Syrien stammenden Geschleusten wurden zunächst in Hotels in Izmir untergebracht, von dort mittels PKW, Kleinbus oder Viehtransporter zur Küste gebracht und schließlich auf unbeleuchteten Schlauchbooten zur griechischen Insel Lesbos geschleust. Zum Steuern der völlig überbelegten Schlauchboote wurden regelmäßig hierfür nicht ausgebildete Migranten eingesetzt, welche dann für die Überfahrt nach Griechenland keinen Schleuserlohn entrichten mussten.

Im Zuge der Ermittlungen wurden zahlreiche Geschleuste, darunter auch Überlebende und Hinterbliebene der Todesschleusung in Deutschland ermittelt und als Zeugen vernommen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse führten am 9. November 2016 zur Verhaftung der drei Verurteilten und Durchsuchung ihrer Wohnungen.