AfD hat Bundestag offenbar falsche Spenderliste vorgelegt Nach Informationen des “Spiegels” und von “Report Mainz” hat die Partei dem Bundestag offenbar falsche Spendernamen übermittelt

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Die AfD hat im Skandal um eine umstrittene Wahlkampfspende aus der Schweiz dem Bundestag offenbar eine zumindest in Teilen falsche Spenderliste übermittelt. Das haben gemeinsame Recherchen des “Spiegels” und des ARD-Politikmagazins “Report Mainz” ergeben.

Konkret geht es um eine Reihe von Personen, die dem Kreisverband der heutigen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017 insgesamt rund 130.000 Euro gespendet haben sollen. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der in der Sache ermittelnden Staatsanwaltschaft Konstanz: “Die bisherigen Vernehmungen haben die Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt.”

Nach den Recherchen von “Spiegel” und “Report Mainz” bestreiten mehrere der angeblichen Spender inzwischen, tatsächlich Geld für die Partei gespendet zu haben. Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben. Dies bestätigten mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen. Im Gegenzug soll den angeblichen Spendern auch Geld geboten worden sein. Wer sie zu den mutmaßlich falschen Angaben angestiftet hat, ist bislang unklar. Zu Details der Vernehmungen wollte sich die Staatsanwaltschaft Konstanz mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern.

Pharmafirma aus der Schweiz übermittelte die Spenden

Die Großspende an Weidels AfD-Kreisverband Bodenseekreis erfolgte seinerzeit in Schweizer Franken und war in mehrere Tranchen gestückelt. Als Absender fungierte eine Pharmafirma aus der Schweiz. Obwohl die Zahlungen innerhalb der AfD schon früh Fragen aufwarfen, überwies die Partei das Geld erst Monate später an den Absender zurück.

Nachdem die Transaktionen im November durch einen Bericht von NDR, WDR und “Süddeutscher Zeitung” publik geworden waren, hieß es seitens der Pharmafirma, die Spende sei lediglich treuhänderisch im Auftrag eines Dritten weitergeleitet worden. Dessen Identität wurde jedoch nicht genannt.

Ende vergangenen Jahres teilte die AfD der Bundestagsverwaltung dann überraschend mit, dass hinter den Zahlungen in Wahrheit eine Reihe von Einzelpersonen stünde, bei denen es sich um “deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsbürger” handele. Die Partei übermittelte dem Bundestag eine entsprechende Liste mit den Namen von 14 vermeintlichen Gönnern.

Eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorwürfen lehnte ein AfD-Sprecher ab: “Da es sich um eine derzeit in der Klärung befindliche Anfrage der Bundestagsverwaltung handelt und keine Veröffentlichungspflicht besteht, können hierzu auch keine Auskünfte erteilt werden.” Auch die Fragen, wer der AfD die Namen der angeblichen Gönner mitgeteilt hat und ob die Partei selbst an der Erstellung der offenbar falschen Spenderliste mitwirkte, ließ der Sprecher unbeantwortet. Dagegen erklärte der persönliche Pressereferent von Alice Weidel, Daniel Tapp: “Es wird immer deutlicher, dass hier ein Parteikonto eines Kreisverbandes kontaminiert wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden.”

Parallel zur Prüfung der Bundestagsverwaltung ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung. Sogenannte Strohmannspenden, bei denen die Identität der eigentlichen Spender verschleiert wird, sind nach dem Parteiengesetz verboten. Bei ihren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft inzwischen auch mehrere der 14 Personen vernommen, die auf der AfD-Spenderliste stehen. Woher das Geld an Weidels Kreisverband stammte, ist weiterhin unklar.