AfD-NEWS: Kandidatenliste der AfD Rheinland-Pfalz für den Bundestag angefochten!

 

 

Hamburg  – Nach Problemen in Niedersachsen und dem Saarland muss die AfD nun auf ihren Landesverband Rheinland-Pfalz schauen – dort hat ein Parteimitglied die Kandidatenliste für die Bundestagswahl angefochten. Das berichtet das Magazin stern in seiner neuen, in dieser Woche bereits am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Für die Partei kommt die Anfechtung zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Eine Neuwahl der Liste, wie sie etwa kürzlich im Landesverband Saar vorgenommen wurde, ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich.

Das AfD-Mitglied Bruno Panzner, ein Arzt aus Trier, fechtet die Liste an, weil sie aus seiner Sicht beim Landesparteitag im März unsauber zustande kam. “Die Vorstellungszeit der Kandidaten wurde auf fünf Minuten begrenzt, obwohl mehrere Mitglieder darauf hingewiesen haben, dass eine Redezeit von fünf Minuten nicht durch das Bundeswahlgesetz gedeckt sei”, schreibt Panzner in seinem Brief an den Landeswahlleiter, der dem stern vorliegt. “Die Begrenzung der Redezeit wurde damit begründet, dass jeder Kandidat zusätzlich fünf Minuten Zeit für Fragen bekäme.” Panzner sieht darin einen Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz. Die Fortführung eines argumentativen und strukturierten Vortrags sei nicht mehr möglich gewesen. Zudem hätten manche Kandidaten anschließend gar keine Fragen erhalten, also weniger Zeit als andere gehabt.

Laut Bundeswahlgesetz ist grundsätzlich allen Bewerbern Gelegenheit zu geben, “sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen”. Angemessen, das bedeutet nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zehn Minuten. Die Richter haben in einem Fall aus der Hamburg-CDU entschieden, dass die zehnminütige Redezeit “ohne Verstoß gegen Grundvoraussetzungen einer demokratischen Kandidatenaufstellung hier nicht beschnitten werden durfte”.

Panzner bemängelt in seiner Anfechtung auch noch die Wahl des Landelistenplatzes zwei. Im ersten Wahlgang hatte für diesen niemand die absolute Mehrheit erreicht. Als die Kandidatin mit dem zweitbesten Resultat nicht mehr zur Stichwahl gegen den Bewerber mit den meisten Stimmen antrat, verbot die Versammlungsleitung der Drittplatzierten, nachzurücken und in der Stichwahl anzutreten. Stattdessen wurde der Erstplatzierte zur Wahl gestellt – allein. “Er hat sich somit zu keinem Zeitpunkt mit mehr als 50 Prozent der Stimmen gegen einen Mitbewerber durchgesetzt”, so Panzner.

Die Anfechtung erreichte den Landeswahlleiter erst diese Woche. Der muss sie nun bewerten. Der Wahlausschuss trifft dann noch in diesem Monat die endgültige Entscheidung, ob die AfD in Rheinland-Pfalz bei der Bundestagswahl an den Start gehen darf.