#BAMF-Affäre: Angaben vom Hörensagen!

Bei den Ermittlungen gegen die ehemalige BAMF-Amtsleiterin Ulrike B. und die weiteren fünf Beschuldigten im Bremer-Asylskandal spielen nach Recherchen von NDR und SZ Zeugenangaben vom Hörensagen und Informationen eines Journalisten eine erhebliche Rolle. Der Reporter ist ein Mitarbeiter von Radio Bremen, der Sender ist an den Recherchen beteiligt.

Innerhalb der Bremer Justiz gab es nach den Recherchen unterschiedliche Auffassungen, ob die Erkenntnisse der Ermittler überhaupt ausreichen, um Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten zu rechtfertigen.

Das Amtsgericht Bremen hatte die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Hausdurchsuchungen bei drei in den Skandal mutmaßlich involvierten Anwälten zunächst abgelehnt. Rechtsanwälte genießen einen höheren Vertrauensschutz. Die Hürden für Durchsuchungsmaßnahmen sind höher.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Beschwerde beim Landgericht ein. Die höhere Instanz entschied, dass nun doch bei zwei Anwälten Hausdurchsuchungen stattfinden durften. Die Durchsuchung bei dem dritten Anwalt wurde nicht genehmigt. “Das ist ein normaler Vorgang, überhaupt nicht ungewöhnlich” sagte Frank Passade von der Staatsanwaltschaft Bremen.

Aus den Durchsuchungsbeschlüssen, die NDR und SZ zum Teil einsehen konnten, geht hervor, worauf die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht gegen die Bremer BAMF-Leiterin Ulrike B. und die anderen fünf Beschuldigten stützt: zum einen auf die Ergebnisse der internen Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und zum anderen auf Angaben des Journalisten, die auf Hörensagen beruhen und zunächst in keinem Zusammenhang zu der Amtsleiterin und den Rechtsanwälten standen.

Bei dem Journalisten handelt es sich um einen Mitarbeiter von Radio Bremen, der 2016 über die Flüchtlingskrise berichtet hatte.

Radio Bremen erklärte dazu, der Mitarbeiter habe zu dem Zeitpunkt, als besonders viele Flüchtende Deutschland erreichten, Asylsuchende an der BAMF-Außenstelle befragt. In einem Interview bekam er einen Hinweis auf kriminelle Machenschaften. Ein “Vermittler”, so hieß es, könne dafür sorgen, dass Asylanträge schneller bearbeitet würden – gegen Zahlung von 500 Euro. Dieselbe Geschichte erzählten weitere Flüchtlinge. Radio Bremen erklärte weiter, man habe sich dann im Rahmen der Recherche an Ombudspersonen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gewandt. Die wiederum schalteten die Staatsanwaltschaft Bremen ein. Dann, so Radio Bremen weiter, habe man in einem vertraulichen Kontakt mit der Justizbehörde den Sachverhalt geschildert. Eine offizielle Aussage habe es nie gegeben, der Name des Zeugen sei aus Quellenschutzgründen nicht genannt worden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft blieben ergebnislos. Im Sommer 2016 stellte die Behörde das Verfahren ein. Ein Jahr später stellte das BAMF im November 2017 eine Strafanzeige gegen Unbekannt. Hintergrund war ein gefälschter Asylbescheid, der in der Außenstelle Gießen aufgetaucht war und der den Namen der Bremer BAMF-Leiterin Ulrike B. trug. Unter dem Eindruck dieser neuen Vorwürfe bewertete die Staatsanwaltschaft die Angaben aus dem Jahr 2016 neu. Und obwohl die Namen der Rechtsanwälte und der Amtsleiterin in dem alten Verdachtsfall nicht aufgetaucht waren, fand der alte Fall nun Eingang in das neue Verfahren.

Obwohl es anonyme Aussagen seien, rechtfertige der von dem Journalisten geschilderte Sachverhalt eine Durchsuchung, so die Staatsanwaltschaft. Zumal mit dem Bericht der internen Revision des BAMF und weiteren Zeugenaussagen zusätzliche Indizien auf eine mögliche strafbare Handlung hindeuten.

In den Beschlüssen zu den Hausdurchsuchungen wird ein weiterer Zeuge benannt. Er soll 2016 auf einer niedersächsischen Polizeidienststelle angegeben haben, Flüchtlinge hätten ihm von Dolmetschern erzählt, die Daten von Asylsuchenden für 500 Euro manipulieren könnten. Wie bei dem Journalisten waren das lediglich Angaben vom Hörensagen. Der Zeuge soll bei seiner Aussage den Namen der Bremer BAMF-Leiterin Ulrike B. genannt haben. Genaueres ist nicht bekannt. Daraufhin prüfte die Staatsanwaltschaft Bremen die Einleitung eines Verfahrens. Aber der Mann hatte sich mittlerweile entschlossen, keine offiziellen, verwertbaren Angaben mehr zu machen. Die Akte wurde geschlossen. Zwei Vorgänge vom Hörensagen, zwei geschlossene Akten aus dem Jahr 2016 – zwei Jahre später werden sie wieder aufgemacht und sind Teil der Begründung einer umfangreichen Durchsuchungsaktion. “Wir halten es für möglich, dass diese Sachverhalte miteinander in Beziehung stehen könnten”, sagt Frank Passade von der Staatsanwaltschaft Bremen.

 

Quelle NDR