Bundespolizei verbietet in Frankfurt das Mitführen von Waffen und das Abbrennen von Böllern zum Jahreswechsel!

Bundespolizei verbietet in Frankfurt das Mitführen von Waffen und das Abbrennen. On Böllern zum Jahreswechsel.

Auch beim diesjährigen Jahreswechsel hat die Bundespolizeidirektion Koblenz für die Zeit vom 31. Dezember 2020, 12:00 Uhr bis zum 1. Januar 2021, 09:00 Uhr eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in Bahnhöfen und Streckenabschnitten im Stadtgebiet Frankfurt am Main verbietet. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes. Konkret von dem Verbot betroffen ist der Hauptbahnhof Frankfurt am Main mit allen Ebenen. Ausgenommen ist lediglich der U-Bahnbereich. Im Bereich der Hauptwache gilt das Verbot für die Ebene C mit den Gleisen 2 und 3, in der Konstablerwache in der Ebene D mit den Gleisen 2 und 3. Ferner gilt das Mitführverbot für die S-Bahnen der Linien 1 bis 6 sowie 8 und 9, die auf den Bahnstrecken von Frankfurt am Main Hauptbahnhof über Hauptwache zur Konstablerwache sowie in Gegenrichtung verkehren. Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei, die Sicherheit der Reisenden aktiv zu erhöhen. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen durchführen. Ausgenommen von diesem Verbot sind u.a. Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben und Handwerker. Grund für den Erlass der Allgemeinverfügung ist die erhöhte Anzahl von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden. Gerade zum Jahreswechsel kam es in den vergangenen Jahren im Bereich der betroffenen Bahnhöfe und Bahnlinien zu einer Vielzahl von Gewaltdelikten. Ein Großteil der festgestellten Täter war alkoholisiert.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei finden Sie im Internet unter nachfolgendem Link: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/210101_allgemeinverfuegung_bpod-ko.html

 

Bundespolizeidirektion Koblenz