Diesel-Skandal: #Logistikverbände klagen im #Diesel-Skandal gemeinsam gegen den PKW-Hersteller #Volkswagen!

 

Lengenfeld – Für den Volkswagen-Konzern ist der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen noch nicht ausgestanden. Auf Initiative und Federführung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL e.V.) , hat sich der Spitzenverband der Branche mit drei weiteren Logistik-Verbänden dazu entschlossen, Klage auf Schadensersatz gegen den VW- Konzern einzureichen.

Zusammen mit dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ e.V.), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr, und Logistik (BWVL e.V.) und dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV e.V.) sind 12.000 Mitgliedsunternehmen mit insgesamt etwa 500.000 Beschäftigten vertreten. Um die Klage gemeinsam durchzusetzen, werden die Verbände vom Rechtsdienstleister myRight, der renommierten Anwaltskanzlei Hausfeld sowie dem Prozessfinanzierer Burford Capital unterstützt. Mit diesen drei Partnern arbeitet der BGL bereits beim LKW-Kartellverfahren erfolgreich zusammen.

Ziel ist es, für die Betroffenen die Rückgabe der manipulierten Dieselfahrzeuge an VW und im Gegenzug die Erstattung des Kaufpreises zu erreichen. Der massive Wertverlust durch rapide sinkende Wiederverkaufswerte aufgrund drohender Zwangsstillegungen und Fahrverbote hinterlässt bereits jetzt spürbare Auswirkungen auf betroffene Mitgliedsunternehmen, betont der Hauptgeschäftsführer des BGL, Prof. Dr. Dirk Engelhardt. Viel Zeit bleibt für eine Klage nicht mehr, denn die Ansprüche verjähren Ende dieses Jahres.

Auch deswegen hält es der BGL für geboten, dass die vom Dieselskandal betroffenen Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeiter sich zügig der Klage anschließen, zumal dies für sie mit keinerlei Risiken verbunden und kostenlos ist. Die Anmeldefristen für die “Sammelklage” sind für Fahrzeuge aus Bank- oder Leasingfinanzierung der 31.Mai 2018 und für bar finanzierte Fahrzeuge der 30.Juni 2018. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann auch ein Einzelverfahren durchführen. Hierfür sind Anmeldetermine nach Absprache möglich.

Die Anmeldung der Ansprüche geht denkbar einfach unter http://www.myright.de für Einzelfahrzeuge und für Fuhrparks ab 20 PKW unter https://flotten.myright.de/

 

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