#Erklärung der AfD-Fraktion zum #Urteil des #Landesschiedsgerichts der #AfD zum #Antrag auf #Parteiausschluss gegen Dr. #Gedeon MdL

Urheber: cbies / 123RF Standard-Bild
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Stuttgart – Bezüglich des Urteils des Landesschiedsgerichts der AfD Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2017 gegen Dr. Wolfgang Gedeon MdL, das sich für den Verbleib des fraktionslosen Abgeordneten in der Partei “Alternative für Deutschland” ausspricht, erklärt die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, dass

   1. von Seiten des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang
      Gedeon kein Antrag auf Wiederaufnahme in die Fraktion der AfD 
      vorliegt; und
   2. eine Wiederaufnahme von Dr. Wolfgang Gedeon MdL in die Fraktion
      der AfD nicht diskutiert wird und daher nicht auf der 
      Tagesordnung steht. 

Nach unserem Kenntnisstand verfügt der Landesverband Baden-Württemberg der Alternative für Deutschland darüber hinaus über ein Widerspruchsrecht gegen das Urteil des Landesschiedsgerichts. Bis zum Ablauf dieser Frist kann von Seiten der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg keine abschließenden Erklärungen zur Person von Dr. Wolfgang Gedeon abgegeben werden.