Führt Wiesbaden den „Wassercent“ ein um Migrationskosten abzufangen : Neue Steuer auf Trinkwasser sorgt für Diskussion

 Wiesbaden, 24. April 2025 – Wiesbaden darf eine neue Steuer auf Trinkwasser erheben, den sogenannten „Wassercent“. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied am 8. April 2025 (Aktenzeichen: 7 K 941/24.WI), dass die Extrasteuer von 90 Cent pro 1.000 Liter, zusätzlich zu den regulären Wassergebühren, zulässig ist. Sie soll die klammen Stadtkassen auffüllen und den Wasserverbrauch senken. Im Dezember 2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Steuer beschlossen, unterstützt von SPD, Grünen, Linken und Volt, doch das Hessische Innenministerium stoppte den Plan im Mai 2024, da Wassergebühren nur Kosten decken dürfen. Wiesbaden klagte und bekam Recht: Das Gericht sieht die Steuer als rechtlich zulässig, da auch andere Grundbedürfnisse wie Lebensmittel besteuert werden, und verweist auf Trockenheitsphasen durch den Klimawandel, die Wasserentnahmen einschränken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; eine Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen. Die Stadt erhofft sich 16 Millionen Euro jährliche Mehreinnahmen, um das 82-Millionen-Euro-Defizit (Stand 2024) zu reduzieren. Ein Vierpersonenhaushalt müsste bei 180–200 Kubikmetern Verbrauch 160–180 Euro mehr zahlen, was besonders Geringverdiener belastet. Kritiker sehen im „Wassercent“ eine versteckte Haushaltssanierung und kritisieren, dass Wasser als Grundrecht nicht willkürlich besteuert werden darf. Befürworter betonen die Notwendigkeit, Wasser zu schonen. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall werden, da viele Kommunen vor ähnlichen Problemen stehen. In Hessen ist Wiesbaden die erste Stadt mit einer solchen Steuer; Bayern plant ab 2027 Ähnliches, fokussiert auf Großverbraucher. Experten wie Umweltökonom Prof. Dr. Erik Gawel sehen Wiesbaden als Vorbild, warnen aber vor einem Steuer-Flickenteppich, der Bürger überfordern könnte.


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