#GBA: Festnahme wegen des #Verdachts der #Begehung eines #Kriegsverbrechens!

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (20. Juni 2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den 28- jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohamad C.

erwirkt. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im syrischen Bürgerkrieg in der Provinz Idlib/Nordsyrien gemeinsam mit anderen zwei nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen grausam und unmenschlich behandelt zu haben. Gegen ihn wurde daher Haftbefehl wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen erlassen (§§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, 25 Abs. 2, 53 StGB). Der Beschuldigte war gestern im Raum Freiburg festgenommen worden. Zudem war die dortige Wohnung des Beschuldigten durchsucht worden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Beschuldigte gemeinsam mit anderen auf zwei in seiner Gewalt befindliche, nahezu unbekleidete Männer, die aus seiner Sicht dem Regime des syrischen Machthabers Bashar al-Assad zuzurechnen waren, mit einem kabelähnlichen Gegenstand massiv eingeschlagen.

Der Beschuldigte ist gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)