Golze-Skandal: Die Vertuschung geht weiter Eilantrag auf Akteneinsicht abgelehnt AfD-Fraktion reicht Widerspruch ein!

Golze-Skandal

"obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag"
Golze-Skandal “obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag”

 

Das Verfassungsgericht Brandenburg hat den Eilantrag der AfD-Abgeordneten Birgit Bessin und Dr. Rainer van Raemdonck auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der bisherigen Nichtgewährung der beantragten Akteneinsicht im Medikamentenskandal um Gesundheitsministerin Golze (Linke) abgelehnt.

Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Gesundheitsausschuss, Birgit Bessin:

“Unter dem Strich sagen die Richter: Wenn am Donnerstag der Gesundheitsausschuss tagt, kann man doch der AfD nicht erlauben, am Dienstag in die Akten zu gucken. Damit wüsste die AfD dann ja mehr als die anderen Fraktionen.

Außerdem begründet das Gericht seine Ablehnung mit der Tatsache, dass eben am 16.08.18 der Gesundheitsausschuss tage und die Ministerin dort alle Fragen beantworten würde. Das eine hat allerdings nichts mit dem anderen zu tun: Erstens hat die Ministerin schon in der ersten Sondersitzung etliche Fragen nicht ausreichend beantwortet und in der Sache nicht aufklären können. Zweitens haben die Befragung der Ministerin und die Einsicht in teils mehrere Jahre alte Akten des Ministeriums nichts miteinander zu tun. Die Ministerin hat zugegeben, dass sie sich in den ersten Tagen des Skandals ‘die Akten hat kommen lassen’. Sie weiß also nichts und die Möglichkeit, sie zu befragen, soll dem Abgeordneten die Akteneinsicht ersetzen?

Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Ich fühle mich in meinen Rechten als Abgeordnete eingeschränkt und in der Ausübung meines Mandats massiv behindert. Wie soll der Abgeordnete die Regierung effektiv kontrollieren, wenn diese einfach die Kontrolle verweigern bzw. endlos hinauszögern kann und das dann vom obersten Gericht des Landes auch noch abgesegnet wird? Damit ist keine effektive Kontrolle der Regierung mehr möglich, wir bewegen uns schon fast auf undemokratische Verhältnisse zu. Das Verhalten von Ministerium und Gericht müssen und werden in der nächsten verfassungsgerichtlichen Entscheidung aufgearbeitet werden.”

Die Fraktion der AfD im Landtag Brandenburg wird Widerspruch gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes einreichen.

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