Hundewelpen-Skandal: Stellungnahme der Landestierärztekammer Hessen zum Vorwurf des Hessischen Rundfunks “Behörden ließen illegale Hundehändler offenbar gewähren”!

 

Pressemitteilung:

Der Landestierärztekammer Hessen

 

Der Hessische Rundfunk berichtete am 26.07.2017 über einen illegalen Hundehandel in Kreuztal bei Siegen (Nordrhein-Westfalen), in den die Tierärztin Beate K. aus Weilmünster (Hessen) verwickelt sein soll.

Das Ausmaß dieses banden- und gewerbsmäßig betrügerischen Welpenhandels wurde durch eine Razzia der Polizei bei dem illegalen Hundehändler im Dezember 2016 aufgedeckt. In seiner Berichterstattung erweckt der Hessische Rundfunk den Eindruck, als wären die mafiösen Zustände des illegalen Welpenhandels der Landestierärztekammer Hessen (LTK Hessen) seit langem bekannt gewesen und von dieser sogar gedeckt worden.

Diese Darstellung im Stile eines populistischen Sensationsjournalismus weist die Landestierärztekammer Hessen entschieden zurück!

Die LTK Hessen verurteilt zutiefst das Verhalten, das Tierärztin Beate K. angelastet wird, die in diesen illegalen Welpenhandel verwickelt sein soll. Rein aus Profitgier soll sie als Tierärztin das Leiden und Sterben vieler Hundewelpen zu verantworten haben. Die gesamte hessische Tierärzteschaft distanziert sich davon!

Die LTK Hessen verwahrt sich entschieden gegen die Unterstellung des Hessischen Rundfunks, die LTK Hessen habe Hinweise auf den illegalen Welpenhandel gehabt, habe die Praktiken der betroffenen Tierärztin gedeckt und habe nichts gegen die Tierärztin unternommen. Hier werden Erkenntnisse des Jahres 2017 so dargestellt, als wären sie der LTK Hessen bereits lange bekannt gewesen. Das Ausmaß eines banden- und gewerbsmäßig betrügerischen Hundehandels wurde erst durch eine Razzia im Dezember 2016 bei dem illegalen Hundehändler aufgedeckt und ist nun Gegenstand eines Strafverfahrens.

Richtig ist, dass 2013 geschädigte Tierhalter unvollständig ausgefüllte “gelbe” Impfausweise der LTK Hessen zur Überprüfung vorlegten. Dieser Sachverhalt war Gegenstand eines berufsrechtlichen Verfahrens. Bei Impfausweisen muss man unterscheiden zwischen sog. “EU-Heimtierausweisen” und den alten, “gelben” Impfpässen. Bei EU-Heimtierausweisen, die insbesondere bei Reisen innerhalb der EU zwingend notwendig sind, werden erhöhte Anforderungen an die Dokumentation und Eintragung von Angaben zum betroffenen Tier und den Halter gestellt. Demgegenüber können bei gelben Impfausweisen Angaben zum Halter nicht erzwungen werden, zumal es in Deutschland keine Impfpflicht für Hunde gibt. Letztere wurden von Beate K. verwendet. Ob die bei der Razzia im Dezember 2016 vorgefundenen “Blankoausweise” anders bewertet werden müssen, kann erst nach Inaugenscheinnahme und rechtlicher Prüfung beurteilt werden.

Wegen möglicher Straftaten wurde bereits zu diesem Zeitpunkt von den zuständigen Polizeibehörden ermittelt. Unzutreffend ist, dass die LTK Hessen die Akteneinsicht durch die Polizei abgelehnt habe. Vielmehr wurde mit Schreiben vom 13.06.2013 der Polizeidirektion Limburg-Weilburg mitgeteilt: “Die von Ihnen gewünschte Akteneinsicht kann auf begründeten Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgen.” Die Staatsanwaltschaft aber hat bis heute keinen Antrag gestellt.

Richtig ist, dass die LTK Hessen Wissen über mindestens einen verstorbenen Hund hatte. Aber die LTK Hessen wusste auch, dass das Amtsgericht Siegen eine Schadensersatzklage gegen den Hundehändler wegen eines verstorbenen Hundes abgewiesen hatte. Ein gerichtlich beauftragter Gutachter schrieb wie folgt: “…Es gibt keinerlei Hinweise, dass bei dem Hund ‘Luna’ zum Zeitpunkt der Übergabe am 02.12.2007 eine Erkrankung als Folge einer Infektion mit Staupevirus vorlag.”

Im Übrigen verweist die LTK Hessen darauf, dass bei arzneimittel- oder tierschutzrechtlichen Verdachts-momenten grundsätzlich die zuständigen Veterinärämter bzw. Regierungspräsidien informiert werden, bei möglichen Strafrechtsverstößen die zuständige Staatsanwaltschaft. Kammerangehörige werden grundsätzlich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen angehört. Der Vorstand der LTK Hessen bewertet die Stellungnahme und entscheidet, ob ein berufsrechtliches Verfahren durchgeführt wird.

Dr. Ingo Stammberger
Präsident der Landestierärztekammer Hessen

 

Quelle: http://www.ltk-hessen.de