Justizreport: Klagewelle auch gegen Renault!

Die im Abgasskandal führende Kanzlei Rogert & Ulbrich eröffnet nun auch für Dieselfahrzeuge von Renault und andere Marken, die Renault Motoren nutzen, die erste Klagewelle.

Nachdem bereits erfolgreich gegen Renault Händler geklagt wurde (vgl. Urteile des LG Duesseldorf vom 09.05.2016 Az : 23 O 195/15, und vom 05.02.2018 Az: 5 O 369/16), werden nun auch die ersten Klagen unmittelbar gegen den Hersteller eingereicht. Prof. Dr. Rogert, Partner der Sozietät, erläutert dazu: “Auch Renault hat evident vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und hat die Käufer nicht über die abweichenden Eigenschaften ihrer Dieselfahrzeuge im Verhältnis zu den erteilten EG – Typgenehmigungen aufgeklärt. Jeder Geschädigte hat deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges”.

Bereits zuvor waren vor allem die 1,6 dci Dieselmotoren von Renault wegen substantieller Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte aufgefallen. Die ARD berichtete darüber in PlusMinus zusammenfassend in ihrer Sendung, die am 04.07.2018 ausgestrahlt wurde ( https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/index.html)

Die 1.6 dci Motoren wurden auch in den Fahrzeugen Mercedes Vito verbaut, die erst kürzlich wegen der Verwendung illegaler Abschaltvorrichtungen durch das Kraftfahrt – Bundesamt zurückgerufen wurden. Im Nissan Massenmodell Quashqai findet sich das Antriebsaggregat von Renault ebenso wie im Renault Scenic, dem Renault Megane und dem Renault Fluence. Der Motor wird seit 2011 von Renault verbaut.

“Ebenso wie in Hunderten erfolgreich abgeschlossener Verfahren gegen andere Autohersteller wird sich auch Renault gegenüber den Geschädigten verantworten müssen”, prognostiziert Rechtsanwalt Tobias Ulbrich.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Rogert & Ulbrich Partnerschaftsgesellschaft