Linksfraktion fordert gesetzliche Grundlage für Corona-Warn-App

Mann mit Smartphone, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, fordert angesichts der bevorstehenden Einführung einer Corona-Warn-App, dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das geht aus einem Brief hervor, den Korte an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und die Parlamentarischen Geschäftsführer der anderen Bundestagsfraktionen geschrieben hat und über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Freitagausgaben berichten. Wörtlich heißt es darin: "Die Einführung einer solchen App kann nur auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage erfolgen und bedarf zwingend einer umfassenden Beteiligung des Parlamentes. Ich hoffe, Sie setzen sich auf allen Ebenen ebenfalls für die Befassung des Parlaments mit dieser Thematik ein."

Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, lehnt dies ab. "Es gibt keinen Zwang, sich die App herunterzuladen oder sie zu nutzen", sagte er dem RND. Es liege also kein staatlicher Eingriff vor. "Deshalb sehe ich nicht, warum es eines Gesetzes bedarf." Zusätzliche, durch die App gewonnene Daten würden nur auf Grundlage einer Einwilligung an das Robert-Koch-Institut weiter geleitet. Und wenn etwa Arbeitgeber oder Reiseveranstalter auf der Nutzung der App bestünden, dann sei dies ihr gutes Recht. "Ist ja logisch, dass die sich absichern wollen", sagte Schipanski. Zuvor hatten die vier Länder-Justizminister und -senatoren der Grünen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der gewährleisten soll, dass die App wie vorgesehen tatsächlich nur freiwillig genutzt werden darf. Die Grünen befürchten, dass die Inhaber von Geschäften die Menschen vor die Wahl stellen könnten, sich entweder die App herunterzuladen oder nicht mehr herein zu dürfen. Sie sehen zudem die Gefahr, dass Firmen ihre Mitarbeiter drängen, die App herunterzuladen und ihr Handy immer dabei zu haben – selbst wenn der Staat auf Freiwilligkeit setze. Davor sollen sie mit einem Maßregelungsverbot geschützt werden. Ein Gesetz müsste vom Bundestag beschlossen werden.

Foto: Mann mit Smartphone, über dts Nachrichtenagentur