#Mainz-Weisenau – Körperverletzung wegen nicht gewährtem Feierabend!

– Als am Freitag, 04.05.2018, gegen 10:30 Uhr, die spätere 28-jährige Geschädigte einer 32-jährigen Reinigungskraft nicht den gewünschten Feierabend gewähren möchte, geraten beide Frauen in Streit. Dieser eskaliert derart, dass die Beschuldigte der Geschädigten an den Haaren zieht und ihr Kratzer im Gesicht zufügt.

Erst durch zwei herbei eilende Passanten können die Streitenden voneinander getrennt werden. Eine entsprechende Anzeige wurde gefertigt.

Polizeipräsidium Mainz