Oppenheim: Erste Hintergründe zum versuchten Tötungsdelikt zwischen zwei Frauen vom Karfreitag werden bekannt!

Wie bereits in unserer Pressemeldung vom 02.04.2021 veröffentlicht, kam es am frühen Morgen des Karfreitages (02.04.2021), gegen 02:00 Uhr, in einem Feld bei Oppenheim zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Frauen im Alter von 25 und 21 Jahren. Die 21-Jährige Frau wurde hierbei lebensgefährlich verletzt. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen entstand der Streit zwischen den jungen Frauen wegen einer Nichtigkeit. Beide waren in der Tatnacht unabhängig voneinander mit verschiedenen Autos und Begleitern im Bereich der Oppenheimer Gemarkung unterwegs. Im Verlauf des aufkommenden Streits, stach die 25-Jährige auf die 21-jährige ein. Neben den beiden Frauen waren noch vier weitere Personen anwesend. Bei der Angreiferin konnte von den Ermittlern noch in der Tatnacht ein Messer aufgefunden und sichergestellt werden, was nach derzeitigem Ermittlungsstand als Tatwaffe in Frage kommen könnte. Die 25-Jährige, die in der Vergangenheit bereits polizeilich aufgefallen war, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz im Laufe des Karfreitags der Bereitschaftsrichterin vorgeführt, die einen Untersuchungshaftbefehl erließ. Seitdem befindet sich die Beschuldigte in einer Justizvollzugsanstalt. Das Fachkommissariat für Kapitaldelikte der Mainzer Kriminalpolizei führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen wegen versuchtem Totschlag. Die 21-jährige Geschädigte befindet sich außer Lebensgefahr und nicht mehr in stationärer Behandlung.

Polizeipräsidium Mainz

 

Erstmeldung

Am Karfreitag, 02.04.2021,kommt es gegen 02.00 Uhr in einem Feld bei Oppenheim zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Frauen im Alter von 25 und 21 Jahren, wobei die 21-Jährige schwer verletzt wurde. Die zunächst flüchtige 25-Jährige konnte im Zuge einer sofort eingeleiteten Tatortbereichsfahndung festgenommen werden. Sie wurde im Laufe des Tages der Bereitschaftsrichterin vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaftbefehl wegen versuchtem Totschlag gegen die 25-Jährige. Für die 21-jährige Geschädigte besteht aktuell keine Lebensgefahr mehr. Die genaueren Umstände der körperlichen Auseinandersetzung, sowie die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.”

Polizeipräsidium Mainz