#Polizeireport aus #Köln: #Sechs #Festnahmen am #Kölner #Hauptbahnhof!

Die Bundespolizei nahm sechs Personen fest und führte sie dem Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Köln zu – eine Person war gleich zweifach zur Festnahme ausgeschrieben. Immerhin eine Person konnte durch Zahlung der Geldstrafe die Gefängnisstrafe abwenden.

Am Dienstagmorgen fuhr ein 37 Jähriger ohne Fahrschein mit dem ICE von Frankfurt nach Köln. Bei der Personalienfeststellung durch eine Streife der Bundespolizei ergab das Fahndungssystem, dass gegen den Mann aus Karlsruhe gleich zwei Haftbefehle (Erschleichen von Leistungen, Diebstahl) einliegen. Außerdem wurde der “Schwarzfahrer” von 7 Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Zusätzlich zur Festnahmeanzeige erfolgte eine weitere Strafanzeige wegen “Erschleichen von Leistungen”.

Am frühen Nachmittag wurde ein 26-jähriger Rumäne festgenommen, dem seine Freizügigkeit aufgrund diverser Straftaten durch das Ausländeramt Remscheid entzogen wurde und gegen den eine 5-jährige Wiedereinreisesperre verhängt wurde – auch hier klickten die Handschellen.

Zur gleichen Zeit wurde unabhängig davon die 28-jährige Rumänin festgenommen, die nach Betteln im Zug einer Reisenden die Geldbörse aus der Handtasche entwendete. Ein Mitreisender hatte die Tat zum Glück beobachtet. Da sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte und angab in einem Auto zu übernachten, wurde sie ebenfalls festgenommen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen “Diebstahls” ein, sie wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Auch bei der vierten Festnahme handelte es sich um einen gestellten Dieb. Der 47 Jährige wurde durch Zivilfahnder der Bundespolizei wiedererkannt. Er hatte im Februar einer schlafenden Person am Flughafen Köln/Bonn ein Mobiltelefon entwendet. Da der Bereich videoüberwacht war, konnte er eindeutig identifiziert werden und gab die Tat auch zu. Zwecks weiterer Maßnahmen wurde er festgenommen und dem zuständigen Kriminalkommissariat überstellt.

In der Nacht zum Mittwoch konnte ein 57-jähriger Reisender eine Gefängnisstrafe von 8 Monaten nicht abwehren. Er war durch eine Streife der Bundespolizei aufgrund seines Alkoholkonsums von der Bahnfahrt ausgeschlossen worden und zur Festnahme ausgeschrieben wegen “Fahren ohne Fahrerlaubnis”.

Kurze Zeit später erschien ein Taxifahrer mit einem Gast auf der Dienststelle der Bundespolizei, um die Personalien festzustellen, da der Gast nicht genügend Barmittel für die geplante Fahrt vorweisen konnte. Gegen den 31-jährigen Serben lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Betrugs vor. Ein Freund konnte die geforderte Summe von 165 EUR zahlen, sodass zumindest dieser Polizeipflichtige eine Gefängnisstrafe abwenden konnte. Informationen, ob die Taxifahrt trotzdem zustande gekommen ist, liegen der Bundespolizei nicht vor.

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin