SCHWEIZ VOR DEM RECHTS-KOLONIALISMUS? JURISTEN IM EU-RAUSCH SPIELEN MIT DER SOUVERÄNITÄT – DER EuGH ALS GERICHT DER GEGENPARTEI!

Es ist ein stiller, aber gefährlicher Machtkampf um das Herz der Schweizer Demokratie – und er spielt sich nicht etwa im Parlament oder auf offener Straße ab, sondern in den Hinterzimmern der europäischen Vertragsjuristerei, an Universitäten, in Expertenkommissionen und Gerichtssälen, angeführt von Professoren mit weltfremdem Vertrauen in eine Institution, die sich mehr und mehr als richterliches Machtzentrum der EU entpuppt: der Europäische Gerichtshof, kurz EuGH. Für die einen ist er ein neutraler Wohltäter, dem man sich bedenkenlos anvertrauen könne, für die anderen ein institutionelles Gegengericht, das keinerlei Rücksicht auf die Schweizer Eigenheiten nimmt, sondern einzig einem Ziel verpflichtet ist – der immer engeren Union Europas. Und während sich prominente Juristen wie Professor Christa Tobler und vor allem Professor Matthias Oesch öffentlich in fast naivem Optimismus üben und dem EuGH völlige Neutralität und Fairness zusprechen, warnen erfahrene Stimmen wie Carl Baudenbacher eindringlich vor einer gefährlichen Selbstaufgabe: Denn der EuGH ist kein unpolitisches Gericht im luftleeren Raum, sondern ein Organ mit einem klaren Auftrag – die europäische Integration voranzutreiben. Die Tatsache, dass jeder EU-Mitgliedstaat einen Richter stellt, der laut offizieller Aufgabe nicht sein Land vertreten, aber dessen Werte, Rechtskultur und Systemverständnis einbringen soll, zeigt bereits die institutionelle Schlagseite – denn die Schweiz sitzt in diesem Gremium gar nicht erst am Tisch! Und dennoch soll sie sich künftig Urteilen beugen, die tief in ihre Souveränität, ihre Rechtsordnung und ihre demokratische Entscheidungsfreiheit eingreifen könnten. Besonders irritierend ist, mit welcher Leichtigkeit Professor Oesch den Flughafen-Streitfall von 2013 kleinredet, bei dem der EuGH der Schweiz den Binnenmarktstatus im Luftverkehr abspricht – mit dem Hinweis, das Urteil sei ja nur ein Einzelfall und habe mit dem Binnenmarkt nichts zu tun gehabt. Doch genau hier liegt das Problem: Die Rolle des EuGH ist je nach politischem Wind und juristischer Konstruktion beliebig wandelbar – einmal Marktgericht, dann wieder institutionelles Bollwerk der Integration, dann wieder Einzelfallinstanz mit begrenztem Mandat. Diese Beliebigkeit nutzen Brüssel und Luxemburg geschickt aus, um ihre Deutungshoheit über bilaterale Vereinbarungen auszubauen. Die Schweiz wird dabei zur rechtlichen Nebenfigur in einem Spiel, dessen Regeln sie nicht mitbestimmt. So betont auch ein internes EU-Papier ganz offen: Wer am Binnenmarkt teilnimmt, ist nicht mehr nur bilateraler Vertragspartner, sondern „Teil eines multilateralen Projekts“. Mit anderen Worten: Wer Ja sagt zu Marktöffnung, sagt implizit auch Ja zur schleichenden Rechtsangleichung – und damit zu Urteilen des EuGH. Die dynamische Rechtsübernahme, wie sie in den neuen bilateralen Abkommen vorgesehen ist, ist dabei nichts anderes als ein juristischer Brandbeschleuniger, der über Jahre gewachsene helvetische Strukturen unterminiert. Während in Brüssel neue Regulierungen von Flaschenverschlüssen bis Heizsystemen im Minutentakt verabschiedet werden, agiert der EuGH immer häufiger wie ein politisches Organ – mit richterlicher Autorität, aber legislativer Wirkung. Der deutsche Historiker Andreas Rödder spricht zu Recht von der „Überforderung der Demokratie“ durch diese Entwicklung. Und mittendrin: die Schweiz, deren direkte Demokratie, deren Milizsystem, deren Staatsverständnis und föderalen Prinzipien mit jedem Zugeständnis ein Stück ausgehöhlt werden. Dass manche Juristen in Bern und Zürich diesen Prozess nicht nur verharmlosen, sondern aktiv mitgestalten, ist nicht nur ein intellektuelles Versagen, sondern ein politischer Irrweg mit womöglich historischen Folgen. Denn wer in einem Vertragssystem bewusst seine nationale Letztverantwortung aufgibt, darf sich am Ende nicht wundern, wenn über Recht, Markt, Migration oder Umweltpolitik nicht mehr in Zürich oder Bern, sondern in Luxemburg geurteilt wird – und das auf Basis fremder Interessen. Die Frage ist also nicht, ob der EuGH ein neutrales Gericht ist, sondern ob die Schweiz bereit ist, sich einem Gericht unterzuordnen, das strukturell gar nicht neutral sein kann. Und genau deshalb ist der Ruf nach mehr Vertrauen in den EuGH keine juristische Analyse, sondern ein ideologisches Wunschdenken. Wer die Schweiz kennt, ihre demokratische DNA, ihre Traditionen, ihre direktdemokratische Kultur, der weiß: Der Preis für eine solche rechtliche Kapitulation wäre hoch. Zu hoch.


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