#Terror-#Report: Festnahme eines #Syrers und mutmaßlichen Mitglieds des “#Islamischer #Staat” (IS)!

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (2. Mai 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2018

den 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Faisal A. H.

in Tübingen durch Beamte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte Faisal A. H. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Faisal A. H. trat Anfang des Jahres 2013 im syrischen Bürgerkrieg einer paramilitärischen Miliz bei und kämpfte auf ihrer Seite gegen die Regierungstruppen des syrischen Machthabers Assad. Mitte 2013 schloss sich diese Miliz mit all ihren Mitgliedern, darunter auch der Beschuldigte, dem “Islamischen Staat” (IS) an. Dessen Verantwortliche ließen Anfang 2014 Faisal A. H. gefangen nehmen, da sie ihn der Zusammenarbeit mit syrischen Sicherheitsbehörden verdächtigten. Aus diesem Grund folterten Mitglieder des “IS” den Beschuldigten während seiner mehrwöchigen Gefangenschaft. Schließlich haben sie den Beschuldigten in der Erwartung entlassen, sich in einem religiösen “Umerziehungslager” des “IS” schulen zu lassen. Nach erfolgter Schulung legte der Beschuldigte den Treueeid auf den “IS” ab. In dessen Auftrag spionierte er fortan die Bewohner der Stadt Tabka aus und sollte Auffälligkeiten dem “Sicherheitsbüro” des “IS” berichten. Zudem räumte er in der Stadt Tabka Häuser leer, die zuvor durch den “IS” in Beschlag genommen worden waren und seinen Kämpfern als Unterkunft dienen sollten. Diese Tätigkeiten übte der Beschuldigte bis Ende 2014 für den “IS” aus, ehe er Syrien verließ und nach Deutschland reiste.

Der Beschuldigte wurde gestern (2. Mai 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)