Tobias von Pein: “Das eigentliche Thema ist nicht der Tierschutz, sondern eine subtile Hetze!

 

Kiel  – Der Antrag der AfD ist geeignet, beim Leser zunächst einmal Sympathien auszulösen. Denn nahezu jeder kann der Forderung, dass Tiere entweder gar nicht oder so leidensfrei wie irgendwie möglich getötet werden, zustimmen. Das ist die Reaktion beim ersten Lesen! Sollte also nichts dagegensprechen, diesem Antrag zuzustimmen? Doch. Es gibt da eine Kleinigkeit: das eigentliche Thema dieses Antrages ist nicht der Tierschutz, sondern eine subtile Hetze, die darauf aus ist, Menschengruppen in unserer Gesellschaft gegeneinander auszuspielen. Dieser Antrag steht in einer üblen Kontinuität zu einem Diskurs, der bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Demnach sei Tierschutz ein urdeutsches Anliegen, wohingegen Tierquälerei, sei es Vivisektion oder Schächtung, mit dem Judentum konnotiert wird. Es war kein Zufall, dass eines der ersten Gesetze der NSDAP-Regierung das über das Schlachten von Tieren war. Am 21. April 1933 wurde das betäubungslose Schlachten verboten. Dass dieses Gesetz eine der ersten rechtsförmigen antisemitischen Maßnahmen des Naziregimes war, muss man wohl nicht näher begründen. Im November 1933 folgte dann das erste deutsche Reichstierschutzgesetz, das unter anderem medizinische Tierversuche erheblich einschränkte. Die weitere Entwicklung ist bekannt und zeigte, dass derartige Schutzvorschriften für Menschen sehr bald nicht mehr galten. Der Unterschied zwischen 1933 und 2017 liegt darin, dass der Antrag der AfD nicht in erster Linie die Juden ins Fadenkreuz nimmt. Das Verhältnis Ihrer Partei zu den Juden in Deutschland ist zumindest ungeklärt. Einerseits biedert sich Ihre Parteichefin beim Zentralrat der Juden an, der diese Avancen peinlich berührt zurückgewiesen hat; andererseits dulden Sie bekennende Antisemiten wie den baden-württembergischen Abgeordneten Gedeon weiterhin in Ihren Reihen.

Das Ziel des Antrags ist ein anderes: Sie versuchen mit diesem Antrag, einen Keil zwischen die Muslime und die Nichtmuslime in Deutschland zu treiben. Die Zitierung ausschließlich islamischer Rechtsgelehrter im Antrag ist dabei entlarvend. Sie sind da auch ganz konsequent: Sie setzen Islam und Islamismus, sowie religiöse Überzeugung und Terrorismus grundsätzlich gleich. Der AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland erklärte am 06. Juni 2017: “Wir sind gegenüber dem Islam schlichtweg zu tolerant… Wir müssen auch unsere Nachsicht gegenüber dem Islam aufgeben und erkennen, dass diese steinzeitliche Religion eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft darstellt.”

Und noch ein Zitat, diesmal von der Berliner AfD-Landeschefin Beatrix von Storch: “Unsere europäische Leitkultur steht auf den Grundlagen unseres gemeinsamen Wertekanons – den drei Hügeln Golgatha, Akropolis und Kapitol. Das ist das Fundament unserer abendländischen Kultur. Mit dieser ist der Islam erkennbar unvereinbar.” Lassen sie mich dazu eine kleine historische Randbemerkung machen: es wäre um die Kultur des christlichen Abendlandes schlecht bestellt, wenn nicht die “steinzeitlichen” Muslime einen großen Teil dieses antiken Erbes für uns erhalten hätten. Denn andernfalls wäre es den Säuberungsaktionen der katholischen Kirche zum Opfer gefallen.

Das Anliegen, das in diesem Antrag zum Ausdruck kommt, ist durch das Tierschutzgesetz und durch die bestehenden Ausnahmeregelungen sowie durch höchstrichterliche Urteile im Wesentlichen umgesetzt. Es obliegt in Schleswig-Holstein den Kreisen und kreisfreien Städten, Sondergenehmigungen zu erteilen und ihre Durchführung entsprechend zu überprüfen. Wir sehen darüber hinaus keinen Regelungsbedarf und werden nicht in die demagogische Falle der AfD hineintappen, sondern wir sagen ganz klar “Nein” zu dieser Hetze. Wir beantragen die Ablehnung des Antrages.”