Vergewaltigungsvorwurf: Freispruch für 32-Jährigen Angeklagten in Frankfurt

Frankfurt, 1. April 2025 – Ein Prozess am Landgericht Frankfurt, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, endete gestern mit einem überraschenden Urteil: Der Angeklagte, ein 32-jähriger Mann, wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung, während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall begann mit der Aussage einer damals 16-jährigen Jugendlichen, die angab, auf der Suche nach Freundinnen an eine Mitschülerin geraten zu sein. Diese soll sie zu einem „Freundschaftsdienst“ gedrängt haben: Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten. Die Anklage warf dem Mann vor, die Situation ausgenutzt und die Jugendliche vergewaltigt zu haben. Die Mitschülerin war bereits zuvor wegen Zwangsprostitution verurteilt worden.

Im Verlauf des Prozesses stellte sich jedoch heraus, dass die Beweislage nicht ausreichte, um die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei festzustellen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Vorwürfe auf widersprüchlichen Aussagen beruhten und keine stichhaltigen Beweise vorlagen. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an und sprach den Mann frei.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich enttäuscht über das Urteil. „Wir waren von der Schuld des Angeklagten überzeugt“, erklärte eine Sprecherin. Sie ließ offen, ob Revision eingelegt wird. Der Fall hatte bereits im Vorfeld eine Debatte über den Umgang mit Vergewaltigungsvorwürfen und die Beweissicherung in solchen Prozessen ausgelöst.

Für den Angeklagten bedeutet der Freispruch eine enorme Erleichterung. „Ich bin froh, dass die Wahrheit ans Licht gekommen ist“, sagte er nach der Urteilsverkündung. Seine Anwälte betonten, dass ihr Mandant nun versuche, sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken.

Der Prozess wirft erneut Fragen zur Rechtsprechung in sensiblen Fällen auf und wird voraussichtlich weiterhin für Diskussionen sorgen. Die endgültige Entscheidung könnte von einer möglichen Berufung abhängen.


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