Versorgungsauftrag: Ministerin droht Krankenhäusern notfalls mit Schließung!

Versorgungsauftrag

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Versorgungsauftrag – Sachsen-Anhalts Krankenhäuser sollen strenger überwacht werden. Bei Mängeln in der Versorgung der Patienten soll das Sozialministerium künftig Sanktionen bis hin zur Schließung aussprechen können. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Dieser wird an diesem Dienstag im Kabinett beraten.

Sanktionen drohen zum einen dann, wenn Kliniken ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen, also Patienten mit bestimmten Leiden abweisen, obwohl sie laut Krankenhausplan zur Behandlung verpflichtet wären. Zum zweiten geht es um Verstöße gegen Qualitätsstandards, beispielsweise zu lange Wartezeiten auf eine Operation. In diesen Fällen soll das Sozialministerium künftig den Versorgungsauftrag einschränken oder ganz entziehen dürfen. Dem betreffenden Krankenhaus würde so die Finanzierung gekappt.

“Wir hatten bisher keine Möglichkeit, bei solchen Problemen Druck auf die Krankenhäuser auszuüben”, sagte Ministerin Grimm-Benne dem Blatt. Vor allem in Notfällen müssten Krankenhäuser jederzeit für Patienten offenstehen, fordert sie. “Dass sich ein Krankenhaus von der Notfallversorgung einfach abmeldet, geht gar nicht, finde ich.”

 

Mitteldeutsche Zeitung