Spurenakten werden Anwalt verweigert! Eine nicht zu vernachlässigende Erkenntnisquelle sind in einem Wiederaufnahmeverfahren die Spurenakten; sie können Aufschluss über Umfang, Intensität und Qualität der Ermittlungen geben, über andere Tatverdächtige und sonstige unerledigte Spuren und sind daher von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung. Und genau diese Einsicht in die Spurenakten wird dem Anwalt von … +++Eilmeldung +++ Fall Kulac/Knobloch: Spurenakten für 2. Wiederaufnahmeverfahren werden Anwalt verweigert! weiterlesen
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