+++Eilmeldung +++ Fall Kulac/Knobloch: Spurenakten für 2. Wiederaufnahmeverfahren werden Anwalt verweigert!

Ulvi kulac

 

Spurenakten werden Anwalt verweigert!

Eine nicht zu vernachlässigende Erkenntnisquelle sind in einem Wiederaufnahmeverfahren die Spurenakten; sie können Aufschluss über Umfang, Intensität und Qualität der Ermittlungen geben, über andere Tatverdächtige und sonstige unerledigte Spuren und sind daher von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung. Und genau diese Einsicht in die Spurenakten wird dem Anwalt von Ulvi Kulac zur Vorbereitung eines erneuten Wiederaufnahmeverfahrens hinsichtlich eines angeblichen Missbrauchs von Peggy Knobloch seit Antragstellung (29.12.2015) durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth verwehrt. Laut Presseerklärung von Oberstaatsanwalt Potzel Bayreuth seien keine Vernehmungs-und Ermittlungsprotokolle verloren gegangen, sondern in den Spurenakten abgelegt. Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker sieht nun keine andere Möglichkeit, als diese Akten einzuklagen.

 

 

PDF-Datei:

Fall Kulac Knobloch

 

 

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