Leipzig (dts Nachrichtenagentur) – Die AfD Sachsen darf mit 30 statt mit 18 Kandidaten zur Landtagswahl am 1. September antreten. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Donnerstagabend in Leipzig. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
AfD Sachsen darf 30 Kandidaten zur Landtagswahl aufstellen
Entdecke mehr von Pressecop24.com
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.