Lohr am Main – In der Affäre THOMAS KREBS um die forensische Abteilung des Bezirkskrankenhauses Lohr spitzt sich der Streit dramatisch zu. In einer umfangreichen Erwiderung an den Bayerischen Landtag erhebt der Petent schwere Vorwürfe gegen das zuständige Staatsministerium. Die Stellungnahme der Behörde sei in zentralen Punkten unvollständig, sachlich falsch und stehe im Widerspruch zu bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Besonders brisant: Mehrere Maßnahmen, die offiziell nur als „angeblich rechtswidrig“ dargestellt worden seien, seien laut Gerichtsbeschlüssen längst als tatsächliche Rechtsverletzungen festgestellt worden. Der Vorwurf lautet, die amtliche Darstellung verharmlose Vorgänge, die juristisch bereits bewertet wurden.
Im Zentrum der Kritik steht der Umgang mit der Patientenakte und internen Unterlagen. Laut Erwiderung habe ein Gericht ausdrücklich festgestellt, dass nicht der Betroffene, sondern die Klinik für eine massive Verzögerung bei der Akteneinsicht verantwortlich gewesen sei. Die Rede ist von einer monatelangen Verzögerung, die als schwerer Verstoß gegen Patientenrechte gewertet werde. Zudem wird bemängelt, dass behandlungsrelevante Dokumente nicht vollständig herausgegeben worden seien und Änderungen nicht nachvollziehbar dokumentiert worden wären. Der Vorwurf: Entscheidende Unterlagen könnten nachträglich verändert oder unzureichend gekennzeichnet worden sein, obwohl gesetzliche Dokumentationspflichten eine lückenlose Nachvollziehbarkeit verlangen.
Auch bei weiteren Maßnahmen sieht der Petent gravierende Widersprüche zwischen ministerieller Darstellung und tatsächlichen Abläufen. So sei eine Postkontrolle länger durchgeführt worden als angegeben, Lockerungen seien ohne ausreichende Begründung entzogen worden und medizinische Untersuchungen hätten sich trotz akuter Beschwerden verzögert. Besonders heikel sind die Vorwürfe im Zusammenhang mit Fesselungsmaßnahmen, die laut Darstellung mehrfach rechtswidrig erfolgt seien. Hier wird kritisiert, dass die Stellungnahme des Ministeriums zwar gerichtliche Entscheidungen erwähne, deren Tragweite aber nicht vollständig wiedergebe. Insgesamt entsteht aus Sicht des Petenten das Bild einer Behörde, die sich zu stark auf Angaben der Einrichtung stütze, anstatt die Vorgänge eigenständig zu prüfen.
Der Ton der Erwiderung ist entsprechend scharf. Es wird bemängelt, dass durch Formulierungen und Bewertungen eine Diskreditierung des Betroffenen stattgefunden habe, anstatt neutral aufzuklären. Nun fordert der Petent den Bayerischen Landtag auf, die ministerielle Stellungnahme zurückzuweisen und eine unabhängige Überprüfung anzuordnen. Konkret verlangt werden eine vollständige Offenlegung der Akten, die Herausgabe fehlender Originalunterlagen sowie eine klare Benennung der Verantwortlichkeiten für rechtswidrige Maßnahmen. Der Fall entwickelt sich damit immer mehr zu einer politischen und juristischen Grundsatzfrage darüber, wie Kontrolle, Dokumentation und Aufsicht im sensiblen Bereich des Maßregelvollzugs funktionieren – und wer sie tatsächlich ausübt.
