AKTEN-ALARM IN LOHR! SCHWERE VORWÜRFE ERSCHÜTTERN FORENSIK – PETITION SPRICHT VON SYSTEMATISCHEM RECHTSBRUCH IM FALL THOMAS KREBS!

Im Bezirkskrankenhaus Lohr am Main spitzt sich der Streit um einen Unterbringungsfall dramatisch zu. Eine umfangreiche Petition des Bevollmächtigten erhebt massive Vorwürfe gegen die Verantwortlichen der Forensik und zeichnet das Bild eines möglichen Skandals, der weit über einen Einzelfall hinausreichen könnte. Laut Darstellung der Eingabe seien über lange Zeit grundlegende Rechte eingeschränkt worden, darunter eine verzögerte Akteneinsicht, deren Dauer nach Ansicht der Verfasser mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar gewesen sei. Die Petition spricht von nachträglichen Veränderungen in Dokumentationen, die Fragen nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit aufwerfen würden. Auch Maßnahmen wie Postkontrollen und der Entzug gewährter Lockerungen werden als unzureichend begründet dargestellt.

Besonders brisant sind die medizinischen Vorwürfe, die in der Stellungnahme geschildert werden. Dort ist von erheblichen Versäumnissen bei einer akuten gesundheitlichen Situation die Rede, bei der nach Einschätzung externer Hinweise ein sofortiges Handeln erforderlich gewesen wäre. Zudem wird behauptet, therapeutische Entscheidungen seien unter Druck erfolgt, obwohl Gutachten angeblich andere Empfehlungen nahegelegt hätten. Die Petition stellt dabei klar, dass Vollzugslockerungen keine Disziplinarmaßnahme sein dürften und medizinische Behandlungen ausschließlich nach fachlichen Kriterien zu erfolgen hätten. Auch Fixierungen und geplante Verlegungen werden als rechtlich fragwürdig beschrieben und hätten nach Darstellung der Eingabe die Freiheitsrechte des Betroffenen verletzt.

Die Verfasser sehen darin kein Nebeneinander einzelner Fehlentscheidungen, sondern ein mögliches Muster struktureller Missstände. Zur Untermauerung verweisen sie auf Berichte über vergleichbare Auffälligkeiten in anderen Einrichtungen sowie auf gerichtliche Entscheidungen, Zeugenaussagen und medizinische Befunde, die ihre Sicht stützen sollen. Die Klinik selbst hat die Vorwürfe nach Darstellung der Petition bislang anders eingeordnet und teilweise als subjektive Wahrnehmung bewertet. Genau diese Einordnung weist die Eingabe jedoch entschieden zurück und spricht von objektiv belegbaren Vorgängen. Nun wächst der Druck auf Politik und Aufsicht, die Vorgänge umfassend zu prüfen, denn sollte sich auch nur ein Teil der Vorwürfe bestätigen, hätte der Fall das Potenzial, eine neue Debatte über Kontrolle, Transparenz und Rechte in der forensischen Psychiatrie auszulösen.

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