RATSCHINGS – Was als harmloser Scherz unter Bauarbeitern begann, ist zu einem peinlichen Justiz-Drama geworden, das nun ein ganzes Tal beschäftigt. Im Frühjahr hängten Bauarbeiter in Ratschings eine lebensgroße Feuerwehr-Übungspuppe an den Haken eines Baukrans – und ließen sie in luftiger Höhe über der Baustelle baumeln. Einige Anrainer filmten die bizarre Szene, das Video landete im Netz – und löste dort Empörung und blankes Entsetzen aus. Denn was für manche wie ein morbider Witz aussah, wirkte auf viele wie ein makabrer Symbolakt – mitten in einem sensiblen Baugebiet, wo Sicherheit oberstes Gebot sein sollte.
Die Behörden reagierten prompt: Die Carabinieri schalteten das Arbeitsinspektorat ein, das den Vorfall minutiös untersuchte. Nun sitzt der Firmeninhaber selbst auf der Anklagebank – obwohl er laut eigenen Angaben gar nicht vor Ort war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Aufsichtspflicht über seine Arbeiter grob verletzt zu haben. Selbst wenn die Männer nach Feierabend „nur noch kurz den Kran bewegt“ hätten, sei die Verantwortung glasklar – so die Anklage. Ein derart leichtfertiger Umgang mit Arbeitsgerät könne fatale Folgen haben, warnen Experten. Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie schnell ein vermeintlicher Spaß zu einem juristischen Pulverfass werden kann.
Im Dorf ist die Stimmung gespalten: Einige halten die Anklage für übertrieben und sprechen von „Bürokratie-Wahnsinn“, andere fordern ein Exempel – schließlich gehe es um Vorbildwirkung und Arbeitssicherheit. Der Firmenchef selbst schweigt bislang, doch das Verfahren zieht sich: Im April soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Schon jetzt aber gilt der „Puppen-Kran von Ratschings“ als Paradebeispiel dafür, wie ein unüberlegter Moment zur öffentlichen Blamage und zum rechtlichen Desaster werden kann. Aus Spaß wurde Ernst – und aus einem Bauwitz ein Gerichtsdrama mit Signalwirkung für die ganze Branche.