Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit beschäftigt derzeit die Münchner Justiz und sorgt für reichlich Kopfschütteln. Ein Gefangener verlangte im Gefängnis eine rein vegane Ernährung und kämpfte mit allen Mitteln um sein ganz persönliches Sonderrecht. Doch die Richter zeigten wenig Verständnis für die vermeintlichen Bedürfnisse und wiesen die Klage ab. Die Forderung nach einer „Extrawurst“ für Veganer im Strafvollzug stieß auf Granit und lässt den Fall nahezu absurd erscheinen. Statt Kompromiss gibt es eine klare Abfuhr – das Justizsystem macht keine Ausnahme für Eigenheiten und Ernährungswünsche, sondern setzt ein deutliches Zeichen gegen Sonderbehandlung.
Die Leitung der Haftanstalt zeigt sich ebenso konsequent. Statt auf die veganen Extra-Wünsche einzugehen, verweist sie auf die geltenden Standards hinter Gittern: Vegetarische Kost und laktosefreie Mahlzeiten – mehr gibt es nicht. Der Knacki müsse sich, so die Verantwortlichen, die gewünschten Spezialprodukte kurzerhand selbst im internen Shop besorgen – auf eigene Rechnung, versteht sich. Die Reaktion der Justiz ist eindeutig: Im Gefängnis gibt es kein Luxus-Menü und erst recht keine individuell zugeschnittene Ernährungsfreiheit. Die Konsequenz dieser Entscheidung ist ein Dämpfer für all jene, die auf Komfort und Sonderbehandlung pochen.
Mit dem Urteil machen die Richter klar, dass hinter verschlossenen Türen andere Regeln herrschen. Die Debatte um vegane Privilegien wird damit im Keim erstickt und zeigt, wie wenig Verständnis man außerhalb der Mauern für derartige Stilblüten aufbringt. Der Versuch, auch im Strafvollzug mit persönlichen Ansprüchen durchzukommen, endet für den Häftling in einer Ernüchterung. Zurück bleibt der Eindruck eines Falles, der weniger von Menschlichkeit, sondern viel mehr von Eigenwillen und der Weigerung, sich an geltende Normen zu halten, geprägt ist.
