Benedikt Toth: Sogenannter Parkhaus-Mord/ Mordfall Charlotte Böhringer Claudia Stamm fragt: Muss die bayerische Justiz Ermittlungen wieder aufnehmen?

Justiz-Opfer: Benedikt Toth
Justiz-Opfer: Benedikt Toth

 

Pressemitteilung:

„Es gibt eine DNA-Spur, die sowohl im Fall Charlotte Böhringer als auch bei Ursula Herrmann gefunden wurde. Eine Verunreinigung schließt sich offenbar aus. Deswegen muss nach allem, was ich darüber weiß, die bayerische Justiz dieser Spur systematisch nachgehen. Deswegen habe ich mehrere Fragen an die Staatsregierung gestellt“, erklärt die Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen.

Claudia Stamm fragt die bayerische Staatsregierung, warum die DNA-Spur J73.03.3 im sogenannten „Parkhausmord“ nicht entsprechend verfolgt wurde. In der Wohnung des Opfers Charlotte Böhringer wurde DNA-Material gefunden, das identisch ist mit DNA, die an der Holzkiste haftete, in der die zehnjährige Ursula Herrmann erstickte. In beiden Fällen wurden Männer verurteilt, die die Tat bis heute bestreiten.

„Wenn in zwei, noch dazu so spektakulären bayerischen Kriminalfällen, eine identische DNA-Spur auftaucht, dann kann nicht darauf verzichtet werden, den verantwortlichen Spurenverursacher zu ermitteln“ erklärt Rechtsanwalt Peter Witting, Verteidiger von Benedikt Toth, der wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer im Gefängnis sitzt: „Diese DNA-Spur stammt von einer männlichen Person. Die Identität dieses Mannes, der an beiden Tatorten seine DNA hinterließ, ist bisher nicht geklärt – ebenso wenig seine Rolle bei den beiden Verbrechen. Eine Erklärung für diesen bemerkenswerten Spur-Spur-Treffer konnte in beiden Strafverfahren nicht gefunden werden. Eine nachträgliche Spur-/Spur-Kontamination ist laut Rechtsmedizin schon aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Sicherung, Verpackung und Auswertung der beiden Spuren ausdrücklich auszuschließen“, erläutert Witting.

Wegen des Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer wurde 2008 Benedikt Toth verurteilt und sitzt seitdem in Haft. Er hat sich im Prozess und bis heute für unschuldig erklärt. Seine Verurteilung erfolgte anhand von 14 Indizien, die nach Ansicht von Experten einer Überprüfung nicht Stand halten. Im Fall Ursula Herrmann haben die Ermittler immer wieder versucht, DNA-Spuren zur Überführung eines Verdächtigen heranzuziehen. Ohne Erfolg. Im Fall Böhringer sollen DNA-Spuren, die durch normale soziale Kontakte zu seiner Tante ohne weiteres erklärbar sind, die Täterschaft von Benedikt Toth begründen. „Nun sollten sie das gefundene Material auch nutzen, um möglicherweise die Unschuld eines Inhaftierten zu belegen oder einen anderen Tatverdächtigen zu finden“ fordert Witting. Das Sammeln von DNA-Spuren gehört heute zu den Kernaufgaben von Ermittlungsbeamten.

Wenn die bayerische Polizei nicht von sich aus ihrem Ermittlungsauftrag nachkommt, kann Justizminister Winfried Bausback von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und eine entsprechende Untersuchung der Spur J73.03.3. anordnen. Für MdL Claudia Stamm ein rechtsstaatliches Gebot: „Sowohl die Vorstellung, dass möglicherweise Unschuldige im Gefängnis sitzen, als auch der wahre Täter noch frei herumläuft, ist für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar.“

 

Für weitere Informationen:

MdL Claudia Stamm

Telefon: (089) 4126-2866

Fax: (089) 4126-1866

Email: claudia.stamm@gruene-fraktion-bayern.de

 

 

Terry Swartzberg

Kommunikationsbeauftragter der Familie Toth

(0170) 473 35 72

info@freebenedikt.com

freebenedikt.com

 

 

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