
Was für ein hochemotionaler Streit um Menschlichkeit, Familie und Grundrechte! Thomas Krebs wehrt sich jetzt mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die erneute Ablehnung eines Besuchs bei seinen Eltern. Nach Darstellung seinesr Anwältin wollte er nur für kurze Zeit am Wochenende zu seinen betagten Eltern, abgesichert durch Abholung und Rückbringung durch den Bevollmächtigten. Doch die Klinik habe den Wunsch mit einem knappen Satz abgeschmettert und den Besuch mit Hinweis auf die aktuelle Lockerungsstufe versagt. Für den Antragsteller ist das ein Schlag ins Gesicht – und der nächste Akt in einem bitteren Konflikt um familiäre Nähe.

In dem Schriftsatz werden der Klinik massive Vorwürfe gemacht. Die Ablehnung sei offenkundig rechtswidrig, ermessensfehlerhaft und verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die Anwältin argumentiert, die Klinik habe gar keine echte Einzelfallprüfung vorgenommen, sondern sich nur schematisch hinter internen Stufenmodellen verschanzt. Gerade im Maßregelvollzug müsse aber geprüft werden, ob eine konkrete Gefahr bestehe oder ob ein begrenzter, gesicherter Besuch möglich sei. Nach Darstellung des Antragstellers fehlten dafür in dem Bescheid jede nachvollziehbare Begründung und jede tragfähige Tatsachengrundlage. Besonders brisant: Auch die familiären Bindungen und die eingeschränkte Mobilität der Mutter seien nach seiner Auffassung komplett ausgeblendet worden.
Damit wird der Fall zu einer grundsätzlichen Abrechnung mit der Entscheidungspraxis der Einrichtung. Im Antrag ist von systematischer Missachtung gerichtlicher Maßstäbe, von starren Stufenlogiken statt echter Prüfung und von einem eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Rede. Aus Sicht des Antragstellers ist klar: Der Besuch bei den Eltern sei kein Luxus, sondern ein zentraler Teil von Resozialisierung, Behandlung und Menschenwürde. Nun soll das Gericht eingreifen und die Klinik entweder direkt zur Genehmigung verpflichten oder zu einer neuen Entscheidung zwingen. Der Fall zeigt mit voller Wucht, wie erbittert der Kampf um ein paar Stunden mit den eigenen Eltern inzwischen
Chronologie der Besuchsverweigerungen und Widersprüche (2023–2026)
2023
- 23.04.2023 – Antrag Patient Krebs Besuch der Eltern beantragt → ohne Begründung abgelehnt.
- 31.05.2023 – Antrag des Anwalts Besuch der Eltern beantragt → ohne Begründung abgelehnt.
- 05.08.2023 – weiterer Antrag Patient Krebs Ebenfalls ohne Begründung abgelehnt.
- 12.07.2023 – E-Mail Bezirksrätin Imhof Behauptung: Es sei kein Antrag gestellt worden. → Objektiv falsch, da mindestens drei Anträge existieren.
2024
- 03.09.2024 – Lockerungskonferenz „Keine erhöhte Fluchtgefahr in Personalbegleitung.“
- 21.10.2024 – Ablehnung Elternbesuch Begründung: „Erhöhte Fluchtgefahr, unzureichende medikamentöse Behandlung.“ → Widerspruch zum Protokoll vom 03.09.2024.
2025
- 22.04.2025 – Genehmigung des Besuchs Begründung:
- „Patient einschätzbar“
- „psychopathologischer Zustand stabil“
- „geringe Fluchtgefahr“
- 27.05.2025 – Besuch findet statt → Beweis: Besuch ist möglich und rechtlich zulässig.
- 20.09.2025 – Antrag abgelehnt Begründung: „Personalaufwendige Maßnahmen nicht mehrmals im Jahr möglich.“ → Kein gesetzlicher Ablehnungsgrund.
- 07.12.2025 – Antrag abgelehnt Begründung: „Personalgründe – bitte in zwei Monaten erneut anfragen.“
2026
- 05.04.2026 – Antrag abgelehnt Begründung: „Entspricht nicht der aktuellen Lockerungsstufe.“ → Besuch ist nicht Teil der Lockerungsstufen (C1/C2 bereits genehmigt).
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