Harter Schlagabtausch im Berliner Kriminalgericht: Unter Hochsicherheitsbedingungen wird verhandelt, ob zwei mutmaßliche Linksextremisten einen Neonazi in einem Mietshaus in eine brutale Falle gelockt haben. Nach der Anklage sollen sie im Hausflur auf ihr Opfer gewartet, es angegriffen und zusammengeschlagen haben, bevor die Situation völlig eskalierte und ein Messer ins Spiel kam. Auf der Anklagebank sitzen ein Historiker und ein Sozialarbeiter, im Zuschauerraum prallen politische Welten, Ideologien und Lager frontal aufeinander.
Das Opfer, ein junger Angestellter und Aktivist einer vom Verfassungsschutz als neonazistisch eingestuften Kleinstpartei, war an dem Abend gerade vom harten Boxtraining auf dem Heimweg. Als er die Haustür aufschloss, soll der Hinterhalt schon gestanden haben, Fäuste, Tritte, Chaos – dann der Moment, in dem die Klinge blitzte und der Hausflur zur blutigen Kampfarena wurde. Der Verletzte überlebte und tritt nun als Nebenkläger auf, sichtbar gezeichnet von dem Angriff, während sich die Verteidiger der Angeklagten auf Notwehr, politische Verfolgung und Erinnerung an rechte Gewalt berufen.
Für zusätzlichen Sprengstoff sorgt die Person an seiner Seite: Der Neonazi wird von einem Szene-Anwalt vertreten, der seit Jahren als juristische Speerspitze der extremen Rechten gilt. Der Jurist, bekannt als Verteidiger von Holocaust-Leugnern und Unterstützern des NSU-Umfelds, nutzt den Saal als Bühne, um aus dem Angriff einen angeblich politisch motivierten Krieg gegen Rechts zu konstruieren. So wird jeder Verhandlungstag zum Schauplatz eines Stellvertreterkriegs, bei dem es längst nicht mehr nur um Schläge und Stiche im Hausflur geht – sondern darum, wer die Deutungshoheit über Gewalt, Opferrolle und politische Schuld in diesem Land beansprucht.
