Leipzig (dts Nachrichtenagentur) – Das Töten von männlichen Küken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
Bundesverwaltungsgericht: Kükentöten bleibt erlaubt
Entdecke mehr von Pressecop24.com
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.