Tübingen – Ein Mann dreht durch die Gerichte, weil er einen Geburtstagsgruß nicht ertragen kann. Ein einfacher, harmluser Glückwunsch, wie ihn Gemeinden seit Jahrzehnten veröffentlichen – doch für Klaus Dehner, einen emeritiert Professor, war es ein Skandal ohnegleichen, ein Übergriff auf seine fundamentalsten Rechte, oder so war seine Wahrnehmung. Der fünfundsiebzigjährige Dehner, einst Akademiker an der Hochschule Ludwigsburg, hatte sich entschlossen, gegen die Stadt Tübingen vorzugehen. Sein Grund: Eine Ortsteilverwaltung hatte im „Unterjesinger Blättle“, dem Amtsblatt der Stadt, öffentlich seinen fünfundsiebzigsten Geburtstag erwähnt und ihm gratuliert. Einfach so, wie es viele Gemeinden tun, wie es Tradition ist seit Generationen, wie es Nachbarschaften zusammenbringt. Doch Dehner sah darin einen Verstoß gegen den Datenschutz, eine Verletzung seiner Privatsphäre, eine unzulässige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. So begann eine Odyssee durch die Behörden, eine Beschwerde, die sich wie ein böser Traum anfühlte für alle Beteiligten – und besonders für den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, der sich nun auf der Anklagebank der Absurdität wiederfand.
Palmer, selbst ein Mann, der keinen Blick auf Ungerechtigkeit spart, schäumte vor Wut. In Interviews mit der Presse ließ er seinen Unmut ungeschönt raus und griff Dehner deutlich an. Der Oberbürgermeister sprach vom „Prozesshansel“, einem Kunstwort für einen Mann, der zu viel Zeit vor Gericht verbringt. Doch hinter dieser oberflächlichen Empörung steckte noch mehr: Dehner selbst hatte eine dunkle Geschichte vor Gericht. Der Professor, der nun so leidenschaftlich gegen einen harmlosen Geburtstagsglückwunsch kämpfte, stand selbst unter Untreue-Vorwürfen vor Gericht. Ja, richtig gelesen – dieser Mann, der sich der Verletzung seiner Datenschutz-Rechte beschwerte, hatte selbst gegen die Gesetze verstoßen. Es war eine groteske Ironie der Geschichte: Ein Akademiker, dessen eigene juristische Vergangenheit fragwürdig war, beschwerte sich nun über den Datenschutz. Palmer erkannte diese Heuchelei sofort und ließ sie die Öffentlichkeit wissen. Es war kein fairer Kampf, sondern eine Schlacht zwischen Vernunft und Bürokratie-Wahnsinn, zwischen gemeinnützigen Traditionen und der übertriebenen Interpretation von Datenschutzgesetzen.
Die Absurdität dieser Situation hätte in einer Komödie spielen können – doch sie spielte sich in der echten Welt ab, mit echten Konsequenzen. Ein Mann beschwert sich über seinen Geburtstagsglückwunsch, als ob es eine Verletzung seines tiefsten Vertrauens wäre. Ein Professor, mit einer dubiosen Vergangenheit, der selbst vor Gericht stand, kämpft für seine Datenschutz-Rechte und blockiert damit das System. Die Stadt Tübingen muss sich mit diesem Wahnsinn herumschlagen, der Oberbürgermeister muss reagieren, und die Justiz wird damit konfrontiert, dass Menschen ihre Zeit und die Ressourcen der Gerichte für solche Trivialitäten verschwenden. Es ist ein Paradebeispiel für die Überregulierung und das juristische Overengineering, das deutsche Behörden oft charakterisiert. Wenn ein Geburtstagsglückwunsch zum Fall werden kann, wenn die Datenschutz-Gesetze so weit ausgelegt werden, dass sie selbst harmluse Traditionen kriminalisieren, dann muss sich die Gesellschaft fragen: Haben wir den Schutz der Privatsphäre zu weit getrieben? Und warum erlauben wir einem Mann mit einer fragwürdigen juristischen Vergangenheit, das System zu missbrauchen, um Gemeinden zu belästigen?
