+++ EILMELDUNG +++ HÖCKE-DURCHBRUCH VOR GERICHT! BAYERN-KOMMUNEN BLITZEN MIT REDEVERBOT AB

Ein juristischer Paukenschlag erschüttert Bayern! Zwei Gemeinden wollten AfD-Veranstaltungen nur unter einer klaren Bedingung zulassen: Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke sollte draußen bleiben. Doch nun kassierte der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof die kommunalen Auflagen – und stellte klar: Ein solches Redeverbot ist rechtswidrig. Damit dürfen die Veranstaltungen stattfinden, und Höcke darf ans Mikrofon. Für die betroffenen Kommunen ist das eine herbe Niederlage, für die Partei ein Erfolg im Streit um politische Gleichbehandlung und Versammlungsrechte.

Die Städte hatten sich auf eine neue Regelung der Gemeindeordnung berufen und argumentiert, man müsse vorbeugen, wenn bei Veranstaltungen extremistische oder antisemitische Inhalte drohten. Deshalb erlaubten sie die Nutzung öffentlicher Hallen nur unter der Auflage, dass Höcke nicht spricht. Doch die Richter sahen dafür keine ausreichende Grundlage. Es fehle an konkreten Anhaltspunkten, dass bei den geplanten Veranstaltungen mit Rechtsverstößen zu rechnen sei. Allein politische Befürchtungen oder frühere Kontroversen reichten nicht aus, um einen Redner auszuschließen. Die Meinungsfreiheit, so das Gericht, dürfe nur eingeschränkt werden, wenn tatsächlich eine greifbare Gefahr bestehe.

Zuvor hatten Gerichte unterschiedlich entschieden und damit für juristische Verwirrung gesorgt. Während eine Kammer die Auflagen bestätigte, kippte eine andere sie bereits – nun sorgt die Entscheidung aus München bayernweit für Klarheit. Die Richter stellten hohe Anforderungen an Eingriffe in den politischen Wettbewerb und betonten die verfassungsrechtlich geschützte Stellung von Parteien. Ohne belastbare Prognose drohender Rechtsverstöße dürften Kommunen keine Redeverbote verhängen. Die Entscheidung ist unanfechtbar – und setzt ein deutliches Signal im Spannungsfeld zwischen kommunalem Hausrecht, politischer Auseinandersetzung und grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit.

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