EU findet deutsche Steuergesetze für Online-Marktplätze zu hart

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Brüssel wirft der Bundesrepublik vor, den freien Warenhandel in der EU auf Online-Marktplätzen wie Amazon und Ebay durch ein neues Steuerregime unzulässig zu beschränken. Außerdem seien die Bestimmungen „ineffizient und unverhältnismäßig“, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Das Verfahren der EU-Kommission zielt auf ein Gesetz, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist: Liegt den Marktplatzbetreibern keine Steuer-Bescheinigung des Händlers vor, können sie selbst für nicht abgeführte Umsatzsteuern in Haftung genommen werden. Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren hatten vor allem zahlreiche Händler aus Fernost hierzulande keine Umsatzsteuer abgeführt. Das verursachte einen Schaden in Milliardenhöhe. Trotzdem pocht die EU-Kommission darauf, da ss Deutschland binnen zwei Monaten Abhilfe schafft, um die Diskriminierung europäischer Unternehmen zu beenden. Das Bundesfinanzministerium wies die Vorwürfe zurück: „Die Maßnahme ist mit EU-Recht vereinbar. Die Regierung wird daher im Dialog mit der Kommission die Regelung verteidigen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe).


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