Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Luxemburg: EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung unzulässig. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.
EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung unzulässig
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Kommentare
Eine Antwort zu „EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung unzulässig“
Was Sicherheitsbehörden dürfen, und was sie tatsächlich tun, sind immer noch zwei Paar Stiefel.
Von daher, kann man dieses Urteil schnell wieder im Leitz-Ordner abheften.