Fall Peggy: Falsche Tathergangshypothese zum Nachteil für Ulvi K. im Fall Peggy?

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Unmittelbar nach der Unterbringung von Ulvi K. im BKH Bayreuth witterte der ehemalige V-Mann Peter Hoffmann seine Chance: Er bot der Polizei Hinweise über Ulvi an, im Gegenzug erwartete er Unterstützung durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bei seinem Anliegen, die Psychiatrie verlassen zu können.

So habe ihm Ulvi berichtet, dass Peggy am Tag des Verschwindens gleich nach der Schule zu ihm in die Wohnung kam und er mit ihr Geschlechtsverkehr hatte.

Schnell konnte ermittelt werden, dass dies von Hoffmann erfunden war und keinesfalls den Tatsachen entsprach. Am 23.1.2002 erging die Pressemitteilung der Polizei, dass kein Beweis erbracht werden konnte, dass Ulvi K. etwas mit dem Verschwinden der Peggy zu tun oder gar sexuellen Kontakt zu ihr hatte.

 

 

Die erste Amtshandlung des Chefs der neuen Soko Geier war eine erneute Befragung des Hoffmann; hatte die Soko I dessen Aussagen noch widerlegt, waren sie plötzlich für Geier „sehr wertvoll und vor allem glaubhaft“! Auf der Grundlage der Angaben von Hoffmann – Ulvi habe das Mädchen vergewaltigt und umgebracht (erwürgt) – ließ Geier eine sog. Tathergangshypothese erstellen mit dem Ziel, von Ulvi dafür das notwendige Geständnis zu erhalten.

Auch im Prozeß gegen Ulvi war Hoffmann wiederum ein „sehr glaubwürdiger“ Zeuge; vorher hatte er sich noch bei der Staatsanwaltschaft hinsichtlich seiner Vollzugslockerungen erkundigt, da er „sich sonst an nichts mehr erinnern könne“.

 

 

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