Ein couragierter Bürger will helfen, landet aber selbst vor Gericht – so geschehen in Sachsen. Ausgerechnet der Mann, der mit gutem Gewissen einen Falschparker zur Anzeige bringen wollte, sieht sich nun als der eigentliche Schuldige. Der Grund: Ein Foto, das er als Beweismittel auf der Plattform „weg.li“ hochgeladen hatte, zeigte nicht nur das falsch geparkte Fahrzeug, sondern auch das Gesicht eines unbeteiligten Beifahrers. Das Oberlandesgericht Dresden wertete dies als Datenschutzverstoß – und machte den Hinweisgeber zum Zahlmeister. Der Skandal: Hier wird nicht der Regelbrecher zur Rechenschaft gezogen, sondern derjenige, der Ordnung schaffen wollte.
Der Fall wirft ein bitteres Licht auf die absurde Schieflage im deutschen Rechtssystem. Während Falschparker immer dreister agieren und den öffentlichen Raum für sich beanspruchen, geraten Bürger, die Missstände melden wollen, ins juristische Sperrfeuer. Der Schutz der Privatsphäre wiegt plötzlich schwerer als der Schutz des öffentlichen Interesses. Anstatt Dank und Unterstützung für Zivilcourage zu erfahren, wird der Helfer mit Bußgeldbescheiden und Anwaltskosten abgestraft. Das Signal ist fatal: Wer Verantwortung übernimmt, muss mit finanziellen und rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Der Datenschutz wird zum Schild für Fehlverhalten – und zur Waffe gegen die, die sich an Recht und Ordnung halten wollen. Solche Urteile entmutigen Bürger, Missstände zu melden, und fördern eine Kultur des Wegsehens. Die Plattformen, die als Instrumente für mehr Gemeinsinn gedacht waren, geraten in Verruf. Der eigentliche Skandal bleibt dabei unbeachtet: dass der Falschparker überhaupt ungeschoren davonkommt. In einem System, das die Anzeige härter bestraft als das Vergehen, bleibt Gerechtigkeit auf der Strecke. Ein trauriger Tiefpunkt für den gesunden Menschenverstand.
