FDP will Klagen gegen Hass im Netz erleichtern

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP will Klagen gegen Hass im Netz erleichtern. Damit Opfer die Namen von Hetzern erfahren können, sollen sie einen neuen Auskunftsanspruch bekommen, forderte der FDP-Politiker Konstantin Kuhle in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Ein Richter müsste dann entscheiden, ob etwa Facebook oder Twitter Daten über den Nutzer herausgeben müssen.

„Die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet ist nicht allein Sache des Strafrechts“, sagte Kuhle der FAZ. Er kritisierte weiter: „Es ist absurd, dass ein Urheber bei einer Verletzung seines geistigen Eigentums gegen den Verursacher zivilrechtlich vorgehen kann, bei einer Bedrohung von Leib und Leben aber erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt ist.“ Betroffene müssten eine realistische Chance bekommen, um sich wehren zu können.


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Kommentare

Eine Antwort zu „FDP will Klagen gegen Hass im Netz erleichtern“

  1. Avatar von Zefix & Sakra...
    Zefix & Sakra…

    Die „ach so liberale“ MÖVENPICK-Partei und politische „Mehrheitsbeschaffer-Matratze“ FDP scheint ein großes Problem zu haben, insbesondere beim Verständnis von Begrifflichkeiten, und bei der Abgrenzung von Kritik und Straftaten.

    „Hass & Hetze“ ? Was bitte soll das eigentlich sein ? Es geht hier offensichtlich um die anti-demokratische und grundrechtswidrige Kriminalisierung – teils auch heftiger – Kritik Andersdenkender gegen die staatsterroristische Politik der Treibsand-Matrone und ihrer Polit-Kollaborateure.

    Eine „Bedrohung“ oder eine „Beleidigung“ sind Straftatbestände, schon immer gewesen, und das ist auch gut und richtig so.

    Entweder diese Straftatbestände sind erfüllt, oder eben nicht. In Wahrheit geht es jedoch darum, Andersdenkende pauschal mit willkürlichen und absolut unscharfen Diffamierungsbegriffen wie „Hass & Hetze“ mundtot zu machen. Mit Beleidgung und Bedrohung hat dies – in den meisten Fällen – rein gar nichts zu tun.

    Dieses Ansinnen, werte Herrschaften der FDP, ist der eigentlich kriminelle und verfassungsfeindliche Akt.