Es ist ein Urteil mit Sprengkraft – und es stellt die Gender-Debatte in Deutschland auf den Kopf! In Hamburg wurde eine langjährige Lehrerin entlassen, weil sie sich weigerte zu gendern – doch jetzt hat das Arbeitsgericht die Kündigung für rechtswidrig erklärt!
Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen: Die Pädagogin hatte sich mehrfach geweigert, gendergerechte Sprache wie „Schüler*innen“ oder „Kolleg:innen“ zu verwenden – trotz mehrfacher Aufforderung durch die Schulleitung. Ihre Begründung: „Ich unterrichte Deutsch, nicht Ideologie.“
Daraufhin wurde ihr fristlos gekündigt – wegen angeblicher „beharrlicher Verweigerung dienstlicher Vorgaben“. Doch das Gericht entschied nun: „Kein Pflichtverstoß, sondern Ausübung der Meinungsfreiheit!“ Die Kündigung sei unverhältnismäßig und nicht haltbar, so das Urteil.
Die Entscheidung entfacht eine hitzige Debatte: Gegner des Genderns feiern das Urteil als „Sieg der Vernunft“, während Befürworter vor „rückwärtsgewandten Signalen“ warnen. Der Hamburger Schulsenator zeigte sich enttäuscht, will aber auf Rechtsmittel verzichten.
In Lehrer- und Elternkreisen herrscht Erleichterung. „Endlich traut sich ein Gericht, der Gendersprache Grenzen zu setzen!“, sagt ein Lehrervertreter. Die entlassene Lehrerin darf nun nicht nur zurückkehren – sie hat auch Anspruch auf volle Nachzahlung ihres Gehalts.
Fazit: Der Gender-Zwang an Schulen ist gerichtlich gestoppt – zumindest vorerst.
Und der Fall zeigt: Wer seine Sprache verteidigt, steht nicht allein.
Ist das der Anfang vom Ende der Genderpflicht im Klassenzimmer?