GERICHT SAGT JA – KLINIK SAGT NEIN! WIRBEL UM LOCKERUNGSSTUFE C1 IM FALL Thomas KREBS im BKH Lohr am Main!

Paukenschlag in Bayern! Trotz klarer gerichtlicher Hinweise soll die zuständige Klinik die geforderte Lockerung im Fall des Patienten Thomas Krebs bis heute nicht umgesetzt haben. Nach Darstellung aus dem Umfeld des Verfahrens wurde der Einrichtung schriftlich mitgeteilt, dass die bisherige Verweigerung der Lockerungsstufe C eins rechtswidrig gewesen sei. Doch statt einer sofortigen Korrektur herrscht offenbar Stillstand – und das sorgt für massive Kritik und neues Unverständnis über den Umgang mit dem Fall.

Brisant: Wie aus informierten Kreisen zu hören ist, soll nun erst bei einer internen Konferenz Anfang März darüber beraten werden, ob und wie die gerichtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Für Beobachter wirkt das wie ein Zögern trotz klarer Ansage der Justiz. Schließlich liegt die entsprechende Aufforderung demnach bereits seit Anfang Februar allen Beteiligten vor. Warum also weiter warten? Genau diese Frage stellen sich nun immer mehr Menschen, die den Fall seit Langem verfolgen.

Der Eindruck wächst, dass sich hier ein weiterer Konflikt zwischen gerichtlicher Entscheidung und klinischer Praxis zuspitzt. Kritiker sprechen von schwer nachvollziehbarer Untätigkeit und fragen, weshalb ein gerichtlich beanstandeter Zustand nicht längst beendet wurde. Die zentrale Frage bleibt weiter unbeantwortet: Wann erhält Thomas Krebs endlich die Lockerungen, die ihm nach Auffassung des Gerichts zustehen?

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