Berlin, 21. August 2025 – Ein Fall, der Fragen über die Rechte von Langzeitkranken im öffentlichen Dienst aufwirft, beschäftigt derzeit die Gerichte: Eine 61-jährige Lehrerin aus Berlin, die seit 16 Jahren durchgehend krankgeschrieben ist, klagte vor dem Verwaltungsgericht, um sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu entziehen. Das Gericht entschied jedoch gegen die Klägerin und bestätigte, dass die Berliner Schulverwaltung das Recht hat, eine amtsärztliche Begutachtung anzuordnen, um die Dienstfähigkeit der Beamtin festzustellen. Die Lehrerin argumentierte, die Anordnung der Untersuchung stelle eine unzumutbare Belastung dar und verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Die Schulverwaltung hingegen erklärte, die lange Krankheitsdauer mache die Überprüfung der Dienstfähigkeit unabdingbar, um die rechtliche Situation zu klären. Das Urteil betonte, dass das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Schulsystems und der Klärung der Pensionsansprüche das individuelle Schutzinteresse der Klägerin überwiege. Die Entscheidung könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle von Langzeiterkrankungen im Beamtenwesen dienen. Die Frau hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, um den Fall vor eine höhere Instanz zu bringen.
Gerichtsurteil zu Langzeit-Krankheit (16-Jahre): Lehrerin will sich nicht amtsärztlich untersuchen lassen
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