
Was hier läuft, sprengt jedes Vertrauen in die Justiz: Die Strafvollstreckungskammer Würzburg ignoriert seit Jahren Vorschläge unabhängiger Sachverständiger und setzt stattdessen Gutachter ein, die dem System gefährlich nahestehen. Erst wurde Dr. B. M….. bestimmt – obwohl er organisatorisch mit der Klinik verflochten ist. Extern? Unabhängig? Fehlanzeige.
Das OLG Bamberg zog die Reißleine und warnte unmissverständlich: Keine Gutachter aus derselben betrieblichen Einheit. Die Botschaft war klar, die Rechtslage eindeutig, gestützt durch das Bundesverfassungsgericht. Doch statt Konsequenzen zu ziehen, entband die Kammer den beanstandeten Gutachter – und präsentierte den nächsten Kandidaten.
Mit Prof. H. V. folgte der nächste Paukenschlag. Kritiker sprechen von einem Austausch nach dem Motto: raus aus der Schusslinie, rein ins nächste Abhängigkeitsgeflecht. Krönung des Skandals: Die Klinik mischt sich plötzlich ein, verteidigt den abgelehnten Gutachter und liefert damit selbst den Beweis für genau jene Nähe, die angeblich nicht existiert. Fazit: Kein Neuanfang, sondern ein Justiz-Manöver, das die Befangenheitsfalle nur noch tiefer macht.
GUTACHTER-FLOP VOR GERICHT!
B. M…….. WOLLTE SELBST RAUS – KAMMER VERDREHT DIE WAHRHEIT!
Kurios und brisant zugleich: Die Kammer erklärt, sie habe Gutachter B. M…….aus „prozessökonomischen Gründen“ entbunden. Doch ein Blick in sein eigenes Schreiben vom fünfzehnten November zweitausendfünfundzwanzig erzählt eine ganz andere Geschichte – und die hat es in sich.
Denn nicht die Kammer zog die Reißleine, sondern B. M…………… selbst bat um seine Entbindung. Seine Begründung: Er erwarte angeblich keine Kooperation und könne deshalb keine valide Begutachtung erstellen. Heißt im Klartext: Der Gutachter wollte raus, weil es unbequem wurde.
Das Problem dabei ist gravierend. Nach klarer Rechtsprechung darf sich ein Sachverständiger nicht einfach wegen angeblich fehlender Kooperation verabschieden. Schwierige Probanden gehören zum Job, fehlende Mitarbeit ist Teil der Begutachtung. Wer sich hier entzieht, offenbart keine Prozessökonomie – sondern ein alarmierendes Maß an Unprofessionalität. Und der Verdacht steht im Raum: War der Gutachter befangen?
RICHTER-TRICK IM GUTACHTER-CHAOS!
KAMMER SETZT NOCH NÄHEREN KLINIK-MANN EIN – RECHTSBRUCH MIT ANSAGE
Jetzt wird es grotesk. Erst wird ein angeblich „externer“ Gutachter eingesetzt, der laut höchstrichterlicher Kritik längst keiner mehr ist – und dann ersetzt die Kammer ihn durch jemanden, der noch tiefer im Kliniksystem steckt. Der neue Mann war über zwei Jahrzehnte Ärztlicher Direktor in Schloss Werneck, gehört zum selben Träger, zur selben Verwaltungsebene und zum selben Netzwerk. Extern? Das Gegenteil ist der Fall.
Brisant: Genau diese Konstruktionen hat das höchste Gericht verboten. Und auch das Obergericht hatte unmissverständlich klargemacht, dass Gutachter aus demselben Klinikverbund tabu sind. Trotzdem greift die Kammer genau zu dieser Personalie – als wolle man das Problem nicht lösen, sondern umgehen. Der Eindruck drängt sich auf: Warnungen wurden ignoriert, rote Linien bewusst überschritten.
Besonders pikant: Der ursprüngliche Gutachter erklärte selbst, er rechne mit „keiner Kooperation“. Ein Satz, der alles verrät. Voreingenommen, festgelegt, befangen. Doch statt Konsequenzen zu ziehen, verkauft die Kammer den Vorgang als Sachzwang. Das Ergebnis ist ein juristisches Pulverfass – mit Ansage.
JUSTIZ-SKANDAL IN DER PSYCHIATRIE!
OLG-URTEIL MISSACHTET – GUTACHTER DROHT PATIENTEN UND WÜHLT AKTEN AUS
Was hier hinter Klinikmauern passiert, sprengt jedes Vertrauen in den Rechtsstaat! Obwohl das Oberlandesgericht Bamberg klar entschieden hat, dass Sachverständige aus derselben betrieblichen Einheit nicht eingesetzt werden dürfen, taucht Gutachter Dr. M…… erneut in der Klinik auf und begutachtet weiter Patienten. Ein Schlag ins Gesicht der Justiz – und ein offener Bruch verfassungsrechtlicher Vorgaben.

Doch damit nicht genug: Der befangene Gutachter Dr. B. M……….. verabschiedet sich diese Woche im BKH LOHR am MAIN von einem Patienten mit den Worten „Wir sehen uns in zehn Jahren wieder“. Eine ungeheuerliche Aussage, die nach Vorverurteilung, Drohung und Befangenheit schreit. Gleichzeitig werden ihm ausgesuchte Klinikunterlagen in einem braunen Umschlag überreicht – ohne aktuelle Schweigepflichtentbindung. Erst später wird diese nachgereicht. Wie können sensible Patientenakten ohne gültige Freigabe eingesehen werden? Genau dieses Muster soll sich bereits zuvor im Fall Thomas Krebs wiederholt haben.

Besonders brisant: Das Landgericht Würzburg widerspricht dem OLG-Beschluss und setzt das beanstandete Vorgehen fort. Anwälte sprechen von systematischer Missachtung richterlicher Vorgaben, von institutioneller Befangenheit und einem Skandal, der den Maßregelvollzug erschüttert. Die Frage bleibt: Wer schützt die Patienten – wenn Gerichte und Kliniken gemeinsame Sache machen?
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