Karlsruhe-Hammer: Polizei ausgebremst – Richter stellen Abschiebe-Jäger an die Kette

Es ist ein Paukenschlag aus der höchsten juristischen Etage und ein weiterer Tiefschlag für jede konsequente Abschiebepolitik. In Karlsruhe haben die Verfassungsrichter klargemacht, dass die Polizei bei einer Abschiebung noch stärker an die juristische Leine gelegt wird und selbst in brisanten Situationen nicht mehr ohne richterliche Absegnung handeln darf. Wo Einsatzkräfte bisher im Morgengrauen an Unterkünften klingelten, um abgelehnte Asylbewerber ausreisen zu lassen, wird nun erst einmal Papier geschoben, geprüft und gezögert. Das Signal ist verheerend: Statt den Rechtsstaat durchzusetzen, wird jede Maßnahme im Dickicht aus Formularen, Zuständigkeiten und Bedenken ausgebremst, während sich die Betroffenen gemütlich auf immer neue Schlupflöcher verlassen können. Der Beschluss trifft die ohnehin überforderten Behörden ins Mark und macht jede Abschiebung noch schwerer, noch komplizierter, noch unsicherer.

Der konkrete Fall liest sich wie ein Lehrbuch dafür, wie der Staat sich selbst fesselt. Polizisten, die einen abgelehnten Asylbewerber aus seiner Unterkunft holen sollten, standen vor einer verschlossenen Zimmertür – und griffen schließlich zum Rammbock. Statt Rückendeckung bekommen die Beamten nun eine juristische Ohrfeige. Die Verfassungsrichter definieren den Einsatz als unzulässige Durchsuchung und stellen sich demonstrativ auf die Seite des Mannes, der sich der Abschiebung entziehen wollte. Die Botschaft dahinter ist brandgefährlich: Wer nicht öffnet, wer sich versteckt, wer die Behörden hinhält, kann später auf die schützende Hand aus Karlsruhe hoffen. Während sich Polizisten tagtäglich mit Widerstand, Aggression und Unberechenbarkeit herumschlagen, wird ihnen jetzt auch noch die letzte Restflexibilität genommen, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben. Der Eindruck verfestigt sich, dass die Einsatzkräfte im Zweifel immer die Dummen sind – und der Rechtsstaat zum Zuschauer degradiert wird.

Besonders bitter: Mit dem neuen Kurs des Verfassungsgerichts werden Abschiebungen in vielen Fällen zur riskanten Wette mit ungewissem Ausgang. Bevor ein Einsatz überhaupt beginnen kann, müssen Richter einbezogen, Anordnungen beantragt, Formulierungen geprüft werden – während der Betroffene längst untertauchen, Unterstützung organisieren oder neue juristische Schritte einleiten kann. Für die Länder, Kommunen und Ausländerbehörden, die ohnehin längst am Limit arbeiten, bedeutet der Beschluss eine weitere Einladung zum Chaos. Jede fehlgeschlagene Aktion, jede verpasste Gelegenheit, jeden verschwundenen Ausreisepflichtigen werden sich die Verantwortlichen nun auch noch juristisch ankreiden lassen müssen. So wird das Vertrauen der Bevölkerung in einen durchsetzungsfähigen Staat weiter zersetzt, während sich in den Unterkünften schnell herumspricht, dass das letzte Wort nicht bei der Polizei, sondern bei findigen Anwälten und wohlwollenden Richtern liegt.


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