KLINIK LOHR am Main VERSUCHT JUSTIZ AUSZUTRICKSEN! VERLEGUNGS-CHAOS HINTER DEN KULISSEN!

Ein brisanter Schriftverkehr sorgt für Aufruhr im Maßregelvollzug. Die BKH-Klinik Lohr am Main will den Patienten Thomas Krebs erneut verlegen und greift dafür zu einem Vorgehen, das juristische Alarmglocken schrillen lässt. Statt den gesetzlich vorgesehenen Weg einzuhalten, wendet sich die Einrichtung an eine Stelle, die dafür gar nicht zuständig ist. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Klinik handelt am Gesetz vorbei und versucht offenbar, eine Verlegung durch die Hintertür vorzubereiten. Auslöser sollen öffentliche Berichte über die Situation des Patienten Thomas Krebs sein, die nach einer internen Informationsveranstaltung erschienen.

Besonders pikant ist dabei der Adressat des Schreibens. Angesprochen wird das Landgericht in Würzburg, die nur klar umrissene Aufgaben hat und für solche Verlegungspläne gemäß §§ 109 ff StVollzG keinerlei Entscheidungsbefugnis besitzt. Ein formales Verfahren existiert nicht, eine anfechtbare Entscheidung der Klinik liegt ebenfalls nicht vor. Trotzdem wird eine geplante Maßnahme angekündigt, als sei der rechtliche Rahmen bloße Nebensache. Juristen sprechen von einem klaren Tabubruch und sehen darin den Versuch, die Justiz vorab auf Linie zu bringen.

Der Ton des Schreibens ist eindeutig: Dieses Vorgehen zeige, dass die Klinik grundlegende Anforderungen an rechtmäßiges Handeln verfehle. Die Mitteilung sei sinnlos, wenn nicht genau das bezweckt werde, was niemand offen aussprechen will – ein stillschweigendes Einverständnis für eine Verlegung ohne saubere Rechtsgrundlage. Nun wird Transparenz gefordert. Wer bearbeitet den Vorgang, wer hat ihn geprüft und wie reagiert die Justiz auf diesen Vorstoß? Die Antwort der Kammer wird mit Spannung erwartet, denn sie könnte klären, ob hier Grenzen überschritten wurden.


Entdecke mehr von Pressecop24.com

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.