Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig gegen den 28-jährigen Mieter der zerstörten Wohnung am 23.10.2017 einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes, der besonders schweren Brandstiftung, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie der gefährliche Körperverletzung erlassen. Der Haftbefehl wurde am heutigen Tag realisiert und durch den Richter der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Nach der schweren Explosion wurde eine umfangreiche kriminaltechnische Tatortarbeit durchgeführt. Durch die Kriminalpolizei wurden unter anderen Brandmittelspürhunde und Experten des Landeskriminalamtes Sachsen hinzugezogen. Im Ergebnis der bisher vorliegenden Ermittlungen und der gesicherten Beweismittel gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass der 28-Jährige selbst den Brand und die Explosion, welche durch Entzündung eines Luft-Gas-Gemischs hervorgerufen wurde, verursacht hat. Die Ermittlungsbehörden gehen zudem davon aus, dass der Beschuldigte in Kenntnis der Gefährlichkeit seines Handelns den Tod anderer Mitbewohner billigend in Kauf genommen hat.
Im Hinblick auf die noch andauernden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben zum mutmaßlichen Tathergang sowie zu den möglichen Hintergründen und Motiven der Tat gemacht werden.
Der Beschuldigte hat sich selbst bisher nicht zu den gegen ihn erhobenen Tatvorwürfen geäußert.
Der Sachschaden am Gebäude beträgt nach vorläufiger Schätzung mindestens eine Million Euro. Eine Bewohnerin des Hauses erlitt durch einen Sturz aus ihrer über der Wohnung des Beschuldigten gelegenen Wohnung lebensgefährliche Verletzungen und befindet sich weiterhin im Krankenhaus. Zwei weitere Bewohner mussten sich aufgrund leichter Verletzungen in ärztliche Behandlung begeben. (Vo)