LOCKERUNGS-HAMMER IM BKH LOHR! WARUM DARF DER MÖRDER FREI RAUS – UND THOMAS KREBS BLEIBT EINGESPERRT?

Lohr am Main – Neue brisante Vorwürfe erschüttern die forensische Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Lohr am Main. Bei einer internen Sitzung über die sogenannten Lockerungsstufen soll es zu Vorgängen gekommen sein, die für Fassungslosigkeit sorgen. Nach Informationen aus dem Umfeld der Patienten fand die entscheidende Besprechung über mögliche Lockerungen der Untergebrachten – darunter auch im Fall des seit Jahren umstrittenen Patienten Thomas Krebs – in Abwesenheit der Betroffenen statt. Dabei ging es um die nächste mögliche Lockerungsstufe von B2 voll auf C1! Doch was hinter verschlossenen Türen passiert sein soll, wirft erneut Fragen über Transparenz und Gleichbehandlung im BKH Lohr auf.

Besonders brisant: Bei der Sitzung tauchte überraschend ein Mann auf, der in den vergangenen Wochen offenbar wie vom Erdboden verschluckt war. Der Chefpsychotherapeut S. H. der Einrichtung soll plötzlich wieder an der Besprechung teilgenommen haben, obwohl er zuvor längere Zeit nicht anwesend gewesen sein soll. Beobachter sprechen von einem „ungewöhnlichen Vorgang“, der ausgerechnet in einer der sensibelsten Entscheidungen über Freiheitslockerungen stattfand. Während bei anderen Patienten bereits konkrete Informationen über neue Lockerungen kursieren, herrscht im Fall von Thomas Krebs nach Angaben von Mitpatienten und Unterstützern weiterhin völliges Schweigen.

Der eigentliche Skandal jedoch liegt nach Darstellung von Insidern in einem drastischen Vergleich. Ein anderer Patient, der wegen eines Tötungsdelikts untergebracht ist, soll bereits deutlich weitergehende Lockerungen erhalten haben – obwohl er kürzer in der forensischen Psychiatrie untergebracht ist als Krebs. Während dieser Mann bereits weitergehende Stufen erreicht haben soll und sogar Besuche bei seinen Eltern möglich gewesen sein sollen, wird Thomas Krebs nach Angaben seines Umfelds seit Jahren eine solche familiäre Begegnung verwehrt. Für Kritiker des Systems ist dieser Unterschied ein weiterer Beleg dafür, dass im BKH Lohr im Fall Krebs offenbar andere Maßstäbe gelten als bei anderen Patienten – ein Vorwurf, der den ohnehin kontrovers diskutierten Psychiatrie-Fall erneut anheizt.

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