Nauen – Es sind Bilder, die unter die Haut gehen: Zwei Hiebe mit der Machete, 18 Stiche, tiefe Fleischwunden am Oberkörper und den Armen – ein Wahlkampfhelfer des AfD-Kandidaten Sven Kilian wurde am Abend der Wahl brutal niedergestochen, offenbar gezielt angegriffen. Doch der eigentliche Skandal beginnt erst danach: Wie die JUNGE FREIHEIT exklusiv berichtet, ermittelt der Staatsschutz – aber nicht etwa wegen des Messerangriffs, sondern offenbar gegen Personen aus dem Umfeld des Opfers! Während der schwer verletzte Mann im Krankenhaus um sein Leben kämpft und von Ärzten notoperiert werden musste, bleibt der politische Hintergrund der Tat bislang weitgehend unbeachtet. Zeugen sprechen von einem gezielten Übergriff durch einen Täter mit Migrationshintergrund, der gezielt nach AfD-Helfern gesucht haben soll. Der Angreifer konnte festgenommen werden, doch anstatt politisch motivierte Gewalt gegen einen Wahlhelfer zu untersuchen, scheint sich der Staatsschutz mit Nebenschauplätzen zu beschäftigen. Was ist da los in Brandenburg? Warum wird ein möglicher Anschlag auf einen politisch aktiven Bürger nicht mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt? Ist Gewalt gegen AfD-Unterstützer etwa weniger relevant? Die Empörung in der Partei ist groß, auch in den sozialen Netzwerken kocht die Wut: „Was wäre los, wenn das Opfer ein Grünen-Helfer gewesen wäre?“ fragt ein User auf X (vormals Twitter). Auch in bürgerlichen Kreisen macht sich Fassungslosigkeit breit: Ein Wahlhelfer wird beinahe getötet – und die Justiz schweigt. Die politische Debatte bekommt durch den Vorfall neue Schärfe. Wie sicher ist der Wahlkampf in Deutschland noch, wenn Kandidaten und Unterstützer mit dem Leben bezahlen? Die AfD fordert lückenlose Aufklärung, klare politische Einordnung des Falls und ein Ende der zweierlei Maß. Denn eines ist klar: Wenn der demokratische Wettbewerb mit Gewalt beantwortet wird – und der Staat nicht reagiert –, steht nicht nur eine Partei unter Beschuss, sondern die Demokratie selbst.
MACHETEN-ATTACKE AUF AFD-WAHLHELFER! 18 STICHE, TIEFE WUNDEN – DOCH DER STAATSSCHUTZ ERMITTELT NICHT GEGEN DEN TÄTER!
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