Majestätsbeleidigung: Abschaf­fung von § 103 StGB besch­lossen!

 

Die Bundesregierung hält den Majestätsbeleidigungs-Paragrafen für antiquiert, am Mittwoch hat das Kabinett daher dessen Abschaffung beschlossen. Bekanntheit hatte die Regelung durch die Böhmermann-Affäre erlangt.

Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf die Aufhebung des umstrittenen § 103 Strafgesetzbuch (StGB) verständigt, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt. Die Abschaffung soll zum ersten Januar 2018 in Kraft treten.

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