MIET-WUCHER IM WOHNZIMMER! BGH ZIEHT DIE NOTBREMSE GEGEN PROFITGIER AUF DEM RÜCKEN DER SCHWÄCHSTEN

Was als scheinbar clevere Lösung begann, entpuppt sich als dreister Griff in die Taschen der Wohnungsuchenden. In der Hauptstadt wurde eine Wohnung nicht aus Solidarität, sondern aus Kalkül weitergereicht. Ein Hauptmieter kassierte kräftig ab, während er selbst deutlich weniger zahlte. Die Vermieterin zog die Reißleine, der Streit landete vor Gericht, und am Ende stand ein klares Signal aus Karlsruhe: Wohnraum ist kein Geldautomat. Wer aus der Knappheit Kapital schlagen will, riskiert alles. Das Räumungsurteil blieb bestehen, der Versuch, aus der Untervermietung ein Geschäftsmodell zu machen, scheiterte krachend.

Der Bundesgerichtshof machte unmissverständlich klar, wozu Untervermietung da ist und wozu nicht. Sie soll Menschen helfen, ihren Wohnraum zu sichern, wenn sich das Leben ändert. Sie ist kein Freifahrtschein für Aufschläge, keine Einladung zur Gewinnerzielung, kein Trick, um die Not anderer auszunutzen. Ja, Untervermietung ist erlaubt, aber nur mit Zustimmung der Eigentümer und nur im Rahmen des Erlaubten. Wer diese Grenze überschreitet, handelt gegen Sinn und Geist des Mietrechts. Das höchste Zivilgericht stellte damit die soziale Funktion des Wohnens über private Profitfantasien.

Besonders brisant: Der Versuch, über Möbel einen satten Zuschlag zu rechtfertigen. Fernseher, Waschmaschine und Co wurden als Ausrede ins Feld geführt, doch klare Regeln fehlen bislang. Selbst der Mieterbund bestätigt die Grauzone. Das Justizministerium arbeitet an Vorgaben, doch bis dahin gilt die klare Linie aus Karlsruhe. Die Präsidentin des Mieterbundes bringt es auf den Punkt: Untervermietung ist ein Rettungsanker für viele, kein Spielfeld für Abzocke. Die Botschaft ist deutlich und bitter für alle, die aus Wohnungsnot Kapital schlagen wollten: Gier fliegt auf – und das Recht zieht die Tür zu.

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